Freiwilliges Trinkgeld für die Bedienung ist in vielen Fällen steuer- und beitragsbefreit. Wenn das Trinkgeld jedoch ein wesentlicher Bestandteil des Lohns darstellt, dann wird es zum Lohn dazugezählt und ist entsprechend auch steuer- und beitragspflichtig. So steht es im Gesetz. Was das genau heisst, ist aber nicht definiert.
Das führe zu Rechtsunsicherheit, sagt Beat Imhof, Präsident von Gastro Suisse: «Es wird immer mehr digital bezahlt. Das Trinkgeld ist somit sichtbarer als früher mit dem Bargeld. Das führt zu Rechtsunsicherheit. Ab wann muss das digitale Trinkgeld versteuert werden, fragen sich die Betriebe. Das bringt viele Mitglieder von uns in Schwierigkeiten.»
Gastrobranche: Steuerbefreiung als saubere Lösung
Dass Trinkgelder heute zum Teil steuer- und abgabenpflichtig sind, habe negative Folgen, so Imhof weiter. Das Personal erhalte weniger Lohn und der Betrieb müsse zusätzliche Sozialleistungen zahlen.
Imhof befürwortet daher die Forderung von Mitte-Ständerat Beat Rieder, dass Trinkgeld nicht versteuert und nicht AHV-abgabepflichtig sein soll.
Bundesrat denkt an die Renten
Beim Bund gehen die Überlegungen derweil in die andere Richtung. So will das Innendepartement von Elisabeth Baume-Schneider prüfen, ob Trinkgelder, die elektronisch bezahlt werden, generell steuer- und beitragspflichtig sein sollen.
In seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, dass die Situation heute unbefriedigend sei und er deswegen den Begriff «wesentlicher Bestandteil des Lohns» präzisieren wolle. Er wolle aber Lücken im Beitragssystem schliessen, sprich mehr vom Trinkgeld der Abgabepflicht unterstellen.
Der Bundesrat schreibt weiter: «Dabei geht es vor allem auch darum, die Arbeitnehmenden sozial abzusichern und dafür zu sorgen, dass jeder verdiente Franken in die Rentenberechnung einfliesst, insbesondere in Tieflohnbranchen.»
Trinkgeld besteuern und der Beitragspflicht unterstellen oder nicht? Das muss das Parlament entscheiden. Im Ständerat ist der Vorstoss Anfang März traktandiert.