Der Bundesrat möchte die Geldwäscherei-Regeln dem internationalen Standard anpassen. Damit will er verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. Er schlug unter anderem vor, Bargeldzahlungen über 100'000 Franken zu verbieten. Der Ständerat war damit einverstanden, der Nationalrat hingegen nicht.
Die grosse Kammer musste nun über einen Kompromiss entscheiden, den ihre Kommission vorgeschlagen hatte. Anstelle des Verbots sollte eine Sorgfaltspflicht für Händler eingeführt werden. Der Rat lehnte das aber mit 94 zu 90 Stimmen knapp ab. Von der Sorgfaltspflicht betroffen gewesen wären zum Beispiel Juweliere, die mit teuren Gütern handeln und Barbeträge von über 100'000 Franken entgegennehmen.
Händler zu Detektivarbeit gezwungen
Ein Händler müsste den in bar zahlenden Kunden identifizieren und den Verkauf dokumentieren. Erscheint das Geschäft ungewöhnlich oder liegen Anhaltspunkte vor, dass das Geld aus einem Verbrechen stammt, müsste er die Hintergründe abklären und im Verdachtsfall die Meldestelle für Geldwäscherei benachrichtigen.
Die Gegner argumentierten, die Schweiz sei bei der Bekämpfung der Geldwäscherei schon jetzt vorbildlich. Die Händler könnten schliesslich keine Detektivarbeit leisten, sagte SVP-Nationalrat Yves Nidegger aus Genf.
Eine Bargeldlimite wird es künftig dennoch geben, nämlich für Zahlungen an Betreibungsbeamte und für Konkurs-Versteigerungen. Hier hat der Nationalrat einer Limite von 200'000 Franken zugestimmt. Der Bundesrat und der Ständerat möchten aber auch in diesen Fällen eine tiefere Limite von 100'000 Franken setzen.
In anderen Punkten hat sich der Nationalrat dem Ständerat angeschlossen. So muss künftig jeder, der Inhaberaktien einer nicht börsenkotierten Gesellschaft erwirbt, den Erwerb der Gesellschaft melden und sich identifizieren. Die Gesellschaft muss zudem ein Verzeichnis über die Inhaber führen.
Steuerbetrug muss gemeldet werden
Zu den zentralen Neuerungen gehört auch, dass schwere Steuerdelikte als Vortaten zu Geldwäscherei gelten. Damit müssen die Banken der Geldwäschereibehörde bei Verdacht auf ein solches Delikt Meldung erstatten.
Umstritten war zwischen den Räten, bei welchem Betrag die Schwelle liegen soll. Hier hat sich der Nationalrat nun dem Ständerat angeschlossen: Steuerbetrug gilt künftig als Vortat zu Geldwäscherei, wenn die hinterzogenen Steuern bei 300'000 Franken pro Steuerperiode liegen. Der Bundesrat wollte die Schwelle bei 200'000 ansetzen. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.