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Session Bund soll länger für Flüchtlinge zahlen

Zehn Jahre lang soll der Bund die vollen Kosten für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene übernehmen: So will es der Ständerat. Die Kleine Kammer hat einen entsprechenden Vorstoss angenommen – und damit die Nerven von Justizministerin Simonetta Sommaruga strapaziert.

Darum geht es

Bisher zahlt der Bund während fünf beziehungsweise sieben Jahren Pauschalen für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Mit einer Änderung im Asyl- und Ausländergesetz soll der Bund verpflichtet werden, künftig zehn Jahre lang die vollen Kosten zu übernehmen – um so die Kantone zu entlasten.

Der Entscheid

Die Kleine Kammer hat als Erstrat über den Vorstoss entschieden und ihn mit 31 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.

Ständerat Philipp Müller spricht während der Debatte im Saal.
Legende: Ständerat Philipp Müller (FDP/AG) während der Debatte. Keystone

Die Argumente der Befürworter

Die Erwerbsquote von anerkannten Flüchtlingen liege nach fünf Jahren nur bei 28 Prozent, gab Motionär Philipp Müller (FDP/AG) zu bedenken. Die Kantone und die Gemeinden würden also erheblich zur Kasse gebeten. Sie hätten aber keinen Einfluss auf die Asylverfahren. Weil der Bund entscheide, ob jemand aufgenommen werde oder nicht, müsse auch der Bund zahlen.

Es brauche, so Müller, finanzielle Anreize, damit der Bund die Möglichkeiten für eine restriktive Anerkennungs- und Aufnahmepraxis ausschöpfe. Die Behörden könnten die Kosten zum Beispiel auch dadurch senken, dass Personen den Schutzstatus «S» erhielten statt vorläufig aufgenommen würden.

Die Gegenargumente von Sommaruga – und ihre Reaktion

Justizministerin Simonetta Sommaruga widersprach. Die «Verursacher» seien die Unrechtsstaaten und Bürgerkriege, nicht die Bundesbehörden. Ob jemand schutzbedürftig sei oder nicht, bestimmten die Flüchtlingskonvention und das Asylgesetz. Vorläufig aufgenommen würden beispielsweise Syrerinnen und Syrer. «Schauen Sie sich an, was in Aleppo läuft. Würden Sie in Aleppo bleiben?», fragte Sommaruga.

Änderungen an der Aufteilung der Kosten und Aufgaben zwischen Bund und Kantonen lehnt der Bundesrat laut der Justizministerin nicht grundsätzlich ab. Zuerst müsse die Situation aber gemeinsam mit den Kantonen analysiert werden. Dieser Prozess sei in Gang. Dass sie mit dieser Argumentation schlechte Karten hatte, war Sommaruga mehr als bewusst. Sie schloss denn auch mit den Worten: «In diesem Sinne: Machen Sie, was Sie wollen», was für Gelächter im Saal sorgte.

So geht es weiter

Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

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