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Neue Häuser in Arosa-Lenzerheide, im Hintergrund Alpenpanorama.
Legende: Die vorläufige Verordnung regelt nur die Grundsätze des Bauverbots, lässt aber viele Fragen offen. Keystone

Session Keine Differenzen mehr bei Zweitwohnungen

Bei der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative hat der Nationalrat die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Damit steht fest, wo und unter welchen Bedingungen in der Schweiz neue Ferienwohnungen gebaut werden dürfen.

Der Nationalrat hat das Zweitwohnungsgesetz bereinigt. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Gegenüber heute erhalten die betroffenen Gemeinden wieder etwas mehr Spielraum bei den Baubewilligungen für Ferienwohnungen.

Wann das Gesetz und die zugehörige Verordnung in Kraft treten, entscheidet der Bundesrat. Angepeilt wird Anfang 2016, wie es beim Bundesamt für Raumentwicklung heisst. Bedingung sei, dass kein Referendum ergriffen werde.

Seit Anfang 2013 wird die Zweitwohnungsinitiative durch eine Verordnung des Bundesrats vorläufig umgesetzt. So verlangt es der im März 2012 von Volk und Ständen angenommene Verfassungstext. In 440 Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil aktuell über 20 Prozent liegt, gilt seitdem ein Bauverbot.

Bei touristisch bewirtschafteten Wohnungen eingelenkt

Eine Erleichterung gegenüber heute ist vor allem die Möglichkeit, bestehende Gebäude zu erweitern. Nach geltendem Recht ist das nicht möglich. Auch die Umnutzung bestehender Gebäude wird einfacher. Strenger als in der vorläufigen Verordnung ist hingegen die Umnutzung nicht mehr rentabler Hotels geregelt: Diese dürfen nur noch zur Hälfte zu Zweitwohnungen umgebaut werden.

Zuletzt ist noch darüber gestritten worden, ob touristisch bewirtschaftete Wohnungen als Zweitwohnungen gelten sollten oder nicht. Der Nationalrat wollte sie zu den Erstwohnungen zählen, was in einigen Gemeinden den Zweitwohnungsanteil wohl unter 20 Prozent gedrückt hätte. Nun ist er nun aber dem Ständerat gefolgt. Touristisch bewirtschaftete Wohnungen werden damit als Zweitwohnungen gezählt.

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