Der Ständerat hat sich gegen eine spezielle Strafnorm zu Laserpointern ausgesprochen. Es sei keine Strafbarkeitslücke ersichtlich, begründete Kommissionssprecher René Imoberdorf (CSP/VS) die Ablehnung einer Motion, die im Nationalrat mit grosser Mehrheit angenommen worden war. Im Strafgesetzbuch gebe es bereits hinreichende Bestimmungen. Die Schaffung einer speziellen Strafnorm sei daher unnötig.
Imoberdorf verwies zudem darauf, dass der Bundesrat neue Bestimmungen zu Laserpointern einführen will. Geplant sind neue Regeln zum Verkauf und Besitz von Laserpointern. Unter anderem sollen besonders gefährliche Laserpointer verboten werden.
In der Vernehmlassung, die Mitte Juli zu Ende ging, erntete das verschärfte Laserpointergesetz jedoch viel Kritik. Der Entwurf sei zu wenig griffig und wähle einen falschen Ansatz, lautet der Tenor.