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Session Nationalrat für «Energiewende light» bei Photovoltaik

Welche Photovoltaik-Anlagen soll wie gefördert werden? In der Differenzbereinigung schlug der Nationalrat einen Kompromiss vor: Betreiber von Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt Leistung sollen zwischen KEV und Einmalvergütung wählen können.

Langer Weg

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Wer soll für welche Anlage wieviel Entschädigung bekommen? Die Politik streitet schon länger. Mehr dazu lesen Sie hier .

Ursprünglich hatte der Nationalrat vorgeschlagen, dass Anlagen unter 10 Kilowatt eine einmalige Vergütung erhalten. Der Ständerat sprach sich dafür aus, die Grenze bei 30 Kilowatt zu ziehen. Damit sollten nicht nur Einfamilienhäuser profitieren.

Der Nationalrat schlägt nun einen Kompromiss vor: Betreiber von Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt sollen wählen, ob sie die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder den Pauschalbeitrag wollen. Für Anlagen unter 10 Kilowatt ist die einmalige Vergütung vorgesehen. Die grosse Kammer sprach sich mit 126 zu 60 Stimmen für den Kompromiss aus.

Soll die neue Gesetzgebung 2014 in Kraft treten, muss das Geschäft in dieser Session verabschiedet werden. Die parlamentarische Initiative wird als «Energiewende light» bezeichnet und dient als indirekter Gegenvorschlag zur Cleantech-Initiative der SP. Diese fordert 50 Prozent erneuerbare Energie bis 2030 in der Schweiz.

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