Die Schweiz soll 45 Millionen Franken an die Modernisierung des jüngsten EU-Mitglieds Kroatien zahlen. Dies schlägt der Bundesrat dem Parlament vor. Er erfüllt damit ein Versprechen, das er Ende April gegenüber der EU abgegeben hat.
Damals ging es darum, die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zu institutionellen Fragen und andere Dossiers wieder in Gang zu bringen. Diese waren seit der Abstimmung vom 9. Februar zur Masseneinwanderungsinitiative blockiert.
In eigener Kompetenz beschloss der Bundesrat, das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien zwar nicht zu unterzeichnen, kroatische Staatsbürger aber wie vorgesehen zum Schweizer Arbeitsmarkt zuzulassen.
Gleichzeitig bestätigte der Bundesrat gegenüber der EU, dem Parlament einen Kohäsionsbeitrag an Kroatien von 45 Millionen Franken zu beantragen.
Das Engagement der Schweiz in Kroatien entspreche der in den letzten Jahren verfolgten Politik gegenüber den osteuropäischen Ländern, schreibt der Bundesrat. Die Schweiz leistet insgesamt rund 1,25 Milliarden Franken an Erweiterungsbeiträgen an zwölf neue EU-Mitgliedstaaten – mit Kroatien wären es dann rund 1,3 Milliarden.
Geld für Sicherheit, Stabilität, Umwelt und Infrastruktur
Die Unterstützung von ausgewählten Projekten und Programmen soll zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU beitragen. Damit helfe die Schweiz, die Lebenssituation vor Ort zu verbessern und mehr Sicherheit zu schaffen, erklärte der Bundesrat.
Wie das Geld in Kroatien konkret eingesetzt wird, ist noch nicht klar. Die Details der Zusammenarbeit und die thematischen Schwerpunkte werden einem bilateralen Rahmenabkommen direkt mit Kroatien vereinbart.
Die Eckwerte des Einsatzbereichs der Mittel hat der Bundesrat allerdings bereits in einem «Memorandum of Understanding» mit Brüssel festgelegt. Gefördert werden sollen unter anderem Projekte in den Bereichen Sicherheit, Stabilität, Umwelt und Infrastruktur sowie menschliche und soziale Entwicklung.
Der Erweiterungsbeitrag zugunsten von Kroatien muss vom Parlament in Form eines Rahmenkredits genehmigt werden. Erst danach wird der Bundesrat mit Kroatien das Rahmenabkommen zur Umsetzung des Erweiterungsbeitrags abschliessen können.
Kommission deutlich für Weiterführung der Ostzusammenarbeit
Die gesetzliche Grundlage für dieses Engagement ist das Bundesgesetz zur Ostzusammenarbeit. Dieses wurde im November 2006 vom Volk genehmigt und ist noch bis Ende Mai 2017 in Kraft.
Für die Aussenpolitische Kommission des Ständerats ist der Beitrag an Kroatien die logische Fortsetzung der Schweizer Politik der Gleichbehandlung aller EU-Mitglieder. Und deshalb auch unbestritten: Mit 11:0 Stimmen bei einer Enthaltung sagte sie Ja. Der Ständerat berät den Rahmenkredit nun als Erstrat.