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Eine Flasche Cassis-de-Dijon, rechts ein kleiner Gartenzwerg.
Legende: Der Ständerat will das Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel aufrechterhalten. Keystone

Session Ständerat will nicht am Cassis-de-Dijon-Prinzip rütteln

Der Ständerat lehnt es ab, das Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel aus der EU wieder aufzuheben. Im Gegensatz zum Nationalrat ist er auf den Wunsch, das Gesetz dahingehend anzupassen, gar nicht erst eingetreten.

Der Ständerat ist dagegen, das Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel wieder aufzuheben. Das heisst, in der EU hergestellte Lebensmittel sollen weiterhin in der Schweiz verkauft werden dürfen, auch wenn sie hiesige Standards nicht erfüllen.

Auf die von Bauernverbandsdirektor und FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois initiierte Gesetzesänderung wollte die kleine Kammer überhaupt nicht eingehen. Der Entscheid fiel auf Antrag ihrer Wirtschaftskommission mit 28 zu 16 Stimmen.

Geringe Anzahl an Gesuchen eingegangen

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip war 2010 von der Schweiz eingeführt worden. Das Ziel waren insbesondere Einsparungen für die Konsumenten – diese blieben aber aus. Zudem ist das Interesse an Importen unter erleichterten Bedingungen klein.

Gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen wurden im Lebensmittelbereich bisher 179 Gesuche gestellt, 47 wurden bewilligt. Im Nationalrat war denn auch das geringe Interesse ein Argument gegen das Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel. Grüne und der bauernfreundliche Flügel der Bürgerlichen teilten zudem die Sorge um die Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft.

Unterstützt wurden sie durch Berichte von angeblich minderwertigen EU-Lebensmitteln wie wässrigem Schinken oder Sirup mit wenig Fruchtanteil.

Peter Föhn: «Ausser Spesen nichts gewesen»

Die gleiche bunte Koalition machte sich nun im Ständerat für die Abschaffung des Cassis-de-Dijon-Prinzips stark. Peter Föhn (SVP/SZ) wies auf die ausbleibende Wirkung hin, während der Aufwand für die Umsetzung hoch sei. «Ausser Spesen nichts gewesen», sagte er. Für die Konsumenten sei zudem kaum erkennbar, ob die Lebensmittel nach ausländischen Standards produziert worden seien.

Die Wirtschaftskommission beantragte jedoch, nicht auf die Gesetzesänderung einzutreten. Die materielle Wirkung des Cassis-de-Dijon-Prinzips sei zwar bescheiden, sagte Kommissionspräsident Roberto Zanetti (SP/SO). Andererseits lasse sich nicht feststellen, wie sich die Preise ohne dieses entwickelt hätten.

Zanetti zielte auch direkt auf die Landwirtschaft: Kurzfristige Gruppeninteressen dürften nicht die gesamte Volkswirtschaft kompromittieren, sagte er.

Bundesrat: Kein Nutzen, aber auch kein Schaden

Auch die Wahlfreiheit war ein Thema: «Die Konsumenten sind mündig», sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG). Sie kauften schon heute für elf Milliarden im Jahr im Ausland ein und erachteten die Produkte offenbar als qualitativ gut. Der Beweis, dass es Sicherheitsproblem gebe, fehle bisher, sagte auch Hans Hess (FDP/OW).

Unterstützt wurden die Befürworter des Cassis-de-Dijon-Prinzips von Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Die erkennbare Wirkung sei klein. Aber geschadet habe das Prinzip auch nicht. «Wir müssen offen bleiben», sagte er. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.

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