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Session Steuerstreit: So geht es nach der Nationalratsdebatte weiter

Nun muss die Wirtschaftskommission des Nationarats entscheiden, wie es mit dem Steuerstreit-Gesetz weiter geht. Deren erste Aufgabe: Fragen und Antworten sammeln. Denn noch ist sehr vieles unklar.

Nun ist die Wirtschaftskommission WAK des Nationalrats am Zug. Ihr hat der Nationalrat am Morgen den Ball zugespielt. Sie muss entscheiden, wie der Ordnungsantrag der SP konkret umgesetzt wird. Die Kernfrage: Muss der Bundesrat das bisher geheime Programm der USA zwingend bekannt geben, damit der Nationalrat das Gesetz überhaupt behandeln kann?

«Dazu gibt es verschiedene Interpretationen», sagte WAK-Präsident Christophe Darbellay im Anschluss an eine kurzfristig anberaumte Sitzung mit den Fraktionsspitzen. Gewisse Fragen werde der Bundesrat beantworten müssen, damit die WAK das Geschäft behandeln könne.

Laut Darbellay trägt die WAK nun bis morgen Donnerstag die Fragen der Fraktionen zusammen, um sie der Regierung vorlegen zu können. Der WAK-Präsident erwartet eine schriftliche Antwort wie auch weitere Informationen in der Kommission. Diese wird nächste Woche möglicherweise eine zusätzliche Sitzung abhalten. Man wolle dabei noch Anhörungen mit Kantons- und Bankenvertretern durchführen. «Ich möchte jetzt endlich von den  Banken wissen was sie wollen», sagte Darbellay gegenüber SRF. «Ohne wenn und aber:  Ein Ja oder ein Nein. Ich möchte nicht Leute glücklich machen, die das nicht wollen. »

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SVP sieht sich als Sieger

Im Nationalrat gibt es unterschiedliche Interpretationen, was der Beschluss von heute für Auswirkungen haben wird. Zufrieden ist man auf Seiten der SVP. Die Bedingung der SP sei nicht erfüllbar, deshalb werde die Vorlage nun sicher verschoben, wie das die SVP eigentlich forderte, sagt SVP-Präsident Toni Brunner. «Der Ordnungsantrag der SP heisst faktisch, dass Bundesrätin Widmer-Schlumpf bekannt geben muss, was die USA fordern und das wird ein Ding der Unmöglichkeit.» Für Brunner ist das Traktandum deshalb von der Liste gestrichen.

Aber auch die Gegenseite gibt sich gelassen. Hansjörg Hassler, Fraktionschef der BDP, die sich bedingungslos für das Gesetz ausgesprochen hat, sieht im Ordnungsantrag keine weiteren Hürden. Seine Interpretation: Das Gesetz ist weiterhin auf Kurs.

Bankiers: «Gesetz ist die beste Lösung»

Auch ausserhalb des Bundeshauses wird der Entscheid des Nationalrats kommentiert. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) teilt die Meinung der grossen Kammer, wonach mehr Informationen nötig seien. Abgesehen davon sei für die Banken ein Bundesgesetz aber die beste Lösung im Steuerstreit, sagte Mediensprecherin Cindy Schmiegel.

Die Treuhänder sprachen von einem «weisen Entscheid» des Parlaments. «Das vom Bundesrat anvisierte Schnellverfahren ist staatspolitisch bedenklich», teilte der Branchenverband Treuhand Suisse mit.

Für den Direktor der Handelskammer Schweiz-USA, Martin Naville, sollte der Bundesrat nach der Sistierung des Steuerstreit-Gesetzes handeln. Die Parlamentarier warteten auf eine Erklärung der Regierung: «Es ist verständlich, dass der Nationalrat mehr Informationen zum ausgehandelten Programm mit den USA verlangt», sagte Naville.

Bundesrat in der Zwickmühle

Wie es weiter geht

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Donnerstag, 6. Juni: WAK SR entscheidet über das Gesetz

Mittwoch 12. Juni: Ständeratsdebatte

Danach tagt die WAK des Nationalrats und entscheidet über das weitere Vorgehen. Voraussichtlicher Termin für die Diskussion im Nationalrat ist Dienstag der 18. Juni.

Für den Bundesrat werde es nun ungemütlich, sagt SRF-Bundeshauskorrespondent Philipp Burkhardt. Die Finanzministerin hat nämlich immer betont, es sei eine Bedingung der USA, dass der Inhalt des Programms nicht verraten wird, bevor im Parlament die Schlussabstimmung über die Bühne ist.

Entweder der Bundesrat erfüllt nun die Forderung des Parlaments, dann riskiert er, dass die USA das Programm zurückziehen und Schweizer Banken anklagen. Oder aber er schweigt sich weiterhin über das Programm aus, dann obliegt es der WAK, ob sie das Gesetz trotzdem dem Nationalrat vorlegen will.

Ist dies nicht der Fall, muss der Bundesrat entscheiden, ob er selber den Banken erlaubt, die verlangten Informationen an die USA zu liefern. Ohne Zustimmung des Parlaments.

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