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Session Verbietet auch der Nationalrat Alkoholverkauf in der Nacht?

Das Alkoholgesetz ist eines der ältesten Gesetze des Bundes. Es stammt aus dem Jahr 1932 und soll nun modernisiert werden. Der Nationalrat berät am Mittwoch als zweiter Rat das totalrevidierte Alkoholgesetz. Er diskutiert über nächtliche Verkaufsverbote, Mindestpreise und «Happy Hours».

Der Bundesrat will im neuen Gesetz den Zugang zu Alkohol erschweren: Läden sollen ab 22.00 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen. In der Nacht werde mehr Alkohol konsumiert als zu anderen Tageszeiten, argumentiert der Bundesrat. Entsprechend häuften sich zu diesen Stunden die Fälle problematischen Konsums.

Der Bundesrat schlägt deshalb ein «Nachtregime» vor: Von 22.00 bis 06.00 Uhr soll der Detailhandel keinen Alkohol mehr verkaufen; und Restaurants sollen während dieser Stunden keine «Happy Hours» mit vergünstigten alkoholischen Getränken anbieten dürfen. Das Verbot gilt auch für Tankstellenshops und Alkohol-Kuriere.

Auch sollen Restaurants ab 22.00 Uhr keinen Alkohol mehr «über die Gasse» verkaufen dürfen. Damit setzt der Bundesrat auf die soziale Kontrolle. Diese sei in Restaurants besser als in Bahnhofsunterführungen oder auf den Strassen.

Ständerat für «Nachtregime»

Der Ständerat hat in der Frühjahrssession ein Verbot von Alkoholverkäufen im Detailhandel zwischen 22.00 und 06.00 Uhr befürwortet. Vergeblich machten die Gegner darauf aufmerksam, dass diese Massnahme «eine Gesamtbevormundung der Bevölkerung» sei und weit über den angepeilten Jugendschutz hinaus ziele.

Auf das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot von «Happy Hours» und anderen Sonderangeboten für Spirituosen verzichtete der Rat indessen. Hingegen schlug er eine sogenannte Ausbeutesteuer auf Spirituosen vor. Diese wird zunächst auf einer Schätzung des Ertrags anhand der verarbeiteten Menge Kirschen, Birnen oder Trauben erhoben. Die Folge sind unterschiedliche Steuersätze.

Mindestpreise: Pro und Contra

Der Bundesrat will keine Mindestpreise oder Lenkungsabgaben für alkoholische Getränke. Die Preise müssten enorm erhöht werden, um eine Wirkung zu entfalten, argumentiert er. Das sei rechtlich heikel. Zudem sinke der Alkoholkonsum seit 20 Jahren stetig. Ausserdem träfe eine solche Massnahme alle Konsumierenden statt gezielt die Jugendlichen.

Auch will der Bundesrat auf eine Erhöhung des Schutzalters verzichten. Nach wie vor dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Wein und Bier kaufen und ab 18 auch Spirituosen und Alcopops.

Der Ständerat hingegen will dem sogenannten Komasaufen von Jugendlichen mit einem Mindestpreis für Alkohol vorbeugen. Auf Antrag der Ratslinken räumte er dem Bundesrat die Kompetenz ein, Mindestpreise festzulegen – gegen dessen Willen und entgegen dem Kommissionsantrag. Die Jugend sei am ehesten am üblicherweise schmalen Geldbeutel zu packen, befand die Mehrheit.

Nationalratskommission gegen Einschränkungen

Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats hat sich bei der Beratung des Alkoholhandelsgesetzes gegen jegliche Einschränkungen und zusätzliche Regulierungen des Alkoholverkaufs ausgesprochen. Mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen widersetzt sie sich einem Verkaufsverbot von Alkohol für den Detailhandel sowie von «Happy Hours» für alkoholische Getränke zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.

Und sie will mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen nichts von der vom Ständerat vorgeschlagenen Festlegung eines alkoholgehalts-abhängigen Mindestpreises wissen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass weder ein Mindestpreis noch das «Nachtregime» den übermässigen Alkoholkonsum effizient eindämmen könnten.

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