Mit einem Bluttest lässt sich das Geschlecht eines Kindes schon in der neunten Woche feststellen. Eine Abtreibung ist gemäss Fristenregelung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ohne Angabe von Gründen möglich.
«Meine Motion richtet sich weder gegen solche Tests noch gegen die Fristenregelung», betonte Pascal Bruderer Wyss (SP/AG) vor der kleinen Kammer. Diese nichtinvasiven Tests dienten aber der Abklärung von Krankheiten und dürften nicht für die Geschlechterselektion missbraucht werden. Es gehe also darum, allfällige Hintertüren zu schliessen, die sich wegen der sehr früh machbaren Tests öffneten.
Bruderer Wyss ergänzte, dass sie mit einer offenen Diskussion in ersten Linie ein «Missbrauchsrisiko» klären wolle. Es gebe denn auch keine klaren Zahlen, wie viele Frauen allenfalls mit dem Motiv Geschlechterselektion solche Tests durchführen liessen.
Keine Zahlen
Er habe die Motion zwar nicht unterschrieben, doch wehre er sich auch nicht gegen die Annahme, stellte Präventivmediziner Felix Gutzwiler (FDP(ZH) fest. Es handle sich um ein wichtiges Thema, auch wenn zahlenmässige Angaben für die Schweiz fehlten.
Zu Recht könne aber von einem Missbrauchsrisiko gesprochen werden. Möglicherweise werde das Risiko in der Zukunft vermehrt auftreten, sagte er mit Blick auf die Geschlechterselektion in gewissen Kulturkreisen.
Berset: Rasante technologische Entwicklung
Gesundheitsminister Alain Berset nahm die grosse Einigikeit für die Motion zur Kenntnis. Es sei aber an sich schwierig, Bereiche zu regeln, die einem derart rasanten technologischen Wandel unterzogen seien.
In seiner Antwort hatte sich der Bundesrat bereits zu Lösungsansätzen geäussert. Ein Informationsverbot für Laboratorien gegenüber den Ärzten in Fragen des Geschlechts wurde dabei als nicht praktikabel erachtet. Auch weil die nichtinvasiven pränatalen Untersuchungen meistens von ausländischen Labororatorien durchgeführt würden.
Die kleine Kammer nahm die Motion klar an. Wenn auch der Nationalrat zustimmt, wird der Bundesrat in der laufenden Revision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen prüfen, wie diesbezüglich die Missbrauchsgegefahr reduziert werden könnte.