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Daniel Vischer: Vorlage in allen Punkten Gafi-konform
Aus News-Clip vom 11.12.2014.
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Session Geldwäscherei: Gefahr von schwarzer Liste abgewendet

Erleichterung auf dem Finanzplatz Schweiz: Der Nationalrat hat der erhöhten Sorgfaltspflicht für Händler doch noch zugestimmt. Die Gefahr, wegen Geldwäscherei auf einer schwarzen Liste zu landen, ist damit vorerst abgewendet.

Die verschärften Geldwäscherei-Regeln sind unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat seinen Widerstand aufgegeben und den Antrag der Einigungskonferenz gutgeheissen. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.

Mit den Gesetzesänderungen wollen der Bundesrat und das Parlament die Geldwäscherei-Regeln dem aktuellen internationalen Standard anpassen. So soll verhindert werden, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. Die «Groupe d'action financière» (Gafi), eine von den G-7 ins Leben gerufene Expertengruppe zur Geldwäscherei-Bekämpfung, hatte entsprechende Massnahmen empfohlen.

Knackpunkt Bargeldzahlungen

Im Nationalrat stiessen die Änderungen auf heftige Gegenwehr. Besonders umstritten war der Vorschlag des Bundesrates, Bargeldzahlungen von über 100'000 Franken zu verbieten. Der Ständerat wäre damit einverstanden gewesen. Doch der Nationalrat wollte nichts davon wissen. Nicht jeder, der beim Juwelier für 100'000 Franken Geschenke kaufe und bar bezahle, sei ein Mafioso, lautete der Tenor.

Die Befürworter argumentierten vergeblich, es gebe keinen redlichen Grund für Barzahlungen über 100'000 Franken. Nun haben die Räte eine Alternative zu diesem Bargeldverbot beschlossen: Demnach müssen Händler, wenn sie mehr als 100'000 Franken in bar entgegennehmen, künftig genauer hinschauen. Möchten sie diese Sorgfaltspflicht nicht wahrnehmen, müssen sie den Kunden zur Bank schicken.

Händler muss Verdacht melden

Zu den neuen Pflichten gehört es, den Käufer oder Vertragspartner zu identifizieren und die Personalien schriftlich festzuhalten. Erscheint ein Geschäft ungewöhnlich oder liegen Anhaltspunkte vor, dass das Geld aus einem Verbrechen oder aus Steuerbetrug stammt, muss der Händler die Hintergründe abklären.

Eine Person legt eine Reihe 200-Franken-Noten auf einen Glastisch, eine Frau mit roter Handdtasche gegenüber.
Legende: Hohe Bargeldzahlungen sind weiterhin erlaubt. Aber bei Verdacht auf Geldwäscherei muss Meldung erstattet werden. Keystone

Erhärtet sich der Verdacht, muss er unverzüglich die Meldestelle für Geldwäscherei benachrichtigen. Betroffen sind unter anderen Immobilien-, Kunst-, Schmuck- und Edelsteinhändler. In der EU wird bereits ab 15'000 Euro die Identität des Käufers geprüft.

Ruf der Schweiz aufs Spiel gesetzt

Der Nationalrat hatte die Vorlage zunächst zerzaust. Die bürgerliche Mehrheit bezweifelte, dass der Schweiz ohne die neuen Regeln wirklich Sanktionen drohten. SVP- und FDP-Vertreter warfen Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vor, das Parlament unter Druck zu setzen und schärfere Bestimmungen als nötig vorzuschlagen.

Im Ständerat stiess diese Haltung auf harsche Kritik. Der Nationalrat manövriere die Schweiz mit seinem Widerstand in eine unmögliche Situation, hiess es. Auf dem Spiel stünden der Ruf des Landes und der Zugang der Banken zum EU-Markt, warnten die Befürworter härterer Regeln. Die Schweiz brauche keine Musterschülerin zu sein. Doch sie müsse die Gafi-Empfehlungen so umsetzen, dass sie beim nächsten Länderexamen im Februar 2015 nicht scheitere.

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