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Sexual- und Gewalttaten Richter wollen Spielraum beim Entscheiden

Höhere Mindeststrafen für Vergewaltiger und Gewaltstraftäter: Das will der Bundesrat. Skeptisch aber sind die Richterinnen und Richter. Wie berechtigt sind ihre Bedenken?

Patrick Guidon, Chef der Schweizer Richtervereinigung und Präsident des Sankt Galler Kantonsgerichts, sagt dazu: «Welche Strafe angemessen ist, das ist auch heute eine der schwierigsten Aufgaben von den Richtern und Richterinnen. Ich selber setze mich persönlich seit vielen Jahren dafür ein, dass man Strafen hat, die auch von den Opfern als gerecht empfunden werden und der Schuld des Täters angemessen sind.»

Richterliches Ermessen nicht zu stark einschränken

Bei einer Vergewaltigung zum Beispiel soll neu die Mindeststrafe von heute einem auf zwei Jahre erhöht werden, bei schwerer Körperverletzung auf mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Guidon sagt dazu: «Die Schweizer Richtervereinigung spricht sich nicht grundsätzlich gegen Mindeststrafen aus. Wir wehren uns auch nicht gegen Mindeststrafen in einer bestimmten Höhe. Aber im Grundsatz schauen wir es immer noch als problematisch an, wenn das richterliche Ermessen zu stark eingeschränkt wird.»

Wir sehen die Gefahr, dass man in der Praxis dem Einzelfall nicht mehr gerecht werden kann.
Autor: Patrick Guidon Präsident Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter SVR

Inwiefern schränkt eine Mindeststrafe von zwei Jahren für eine Vergewaltigung das richterliche Ermessen ein? «Da sehen wir aufgrund unserer Erfahrung die Gefahr, dass man in der Praxis dem Einzelfall nicht mehr gerecht werden kann», entgegnet Guidon. «Der Strafrahmen muss in unseren Augen möglichst weit abgesteckt sein. Das gilt nicht nur gegen unten – bei den Mindeststrafen –, sondern auch gegen oben, bei den Höchststrafen.»

Keine Kuscheljustiz

Eine Mehrheit des Stimmvolkes signalisiert mit ihrem Ja zur Ausschaffungs-Initiative, zur Pädophilie-Initiative, zur Unverjährbarkeitsinitiative jedoch Folgendes: Es reicht, es braucht einen härteren Kurs, weniger milde Urteile. Richter Guidon, der SVP-Mitglied ist, weist diesbezüglich auf zwei Dinge hin. «Den Vorwurf von der Kuscheljustiz erachte ich nicht als berechtigt. Zudem gibt es empirische Studien, die darauf hindeuten, dass Bürgerinnen und Bürger nicht härter urteilen als die Richter, wenn sie alle Einzelheiten von einem Fall kennen.»

Der Vorwurf der Kuscheljustiz ist meines Erachtens nicht berechtigt.
Autor: Patrick Guidon Präsident SVR und SVP-Mitglied

Richtervereinigungspräsident Guidon warnt im Übrigen davor, alle Probleme über das Strafgesetzbuch lösen zu wollen: «Mir macht diese Entwicklung im Strafrecht schon seit mehreren Jahren Sorge. Das Strafrecht ist damit zu einer vermeintlichen Allzweckwaffe verkommen. Wenn einem für ein gesellschaftliches Problem keine gescheite Lösung einfällt, dann verlangt man die Schaffung einer neuen Strafnorm. Und das führt zu einer uferlosen Ausweitung.»

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