Worum geht es? Es ist ein beinahe surrealer Zufall: Einen Tag, nachdem mit dem Bericht der Untersuchungskommission das Ausmass des Skandals an der Klinik für Herz- und Gefässchirurgie am Unispital Zürich am 5. Mai bekannt wurde, startet der Bundesrat eine Vernehmlassung zu Medizinprodukten. Neu soll das sogenannte Integritätsgebot, das bisher nur im Arzneimittelbereich gilt, auf Medizinprodukte ausgeweitet werden: Auch Medizinprodukte sollen «frei von finanziellen Anreizen verschrieben, abgegeben oder angewendet werden». Dafür braucht es eine Anpassung der Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich. Das Parlament beschloss diese Ausweitung bereits 2019, bis zur Vernehmlassung dauerte es sieben Jahre.
Was sind Medizinprodukte? Alles, was medizinisch eingesetzt wird, aber kein Medikament ist, ist ein Medizinprodukt. Dazu zählen etwa die Cardiobänder, die zwischen 2015 und 2020 43 Patientinnen und Patienten an der Klinik für Herzchirurgie am Zürcher Unispital implantiert wurden. Auch künstliche Gelenke oder Herzschrittmacher sind Medizinprodukte sowie Röntgengeräte, Rollstühle oder Schwangerschaftstests.
Wie werden Medizinprodukte zugelassen? Anders als bei Arzneimitteln gibt es für Medizinprodukte kein Zulassungsverfahren von Swissmedic. Wer in der Schweiz ein Medizinprodukt in Verkehr bringen will, muss mit einer Konformitätserklärung bestätigen, dass sein Produkt der Medizinprodukteverordnung entspricht. Sicherheits- und Leistungsanforderungen des Produkts liegen in der Verantwortung des Herstellers.
Wer zertifiziert Medizinprodukte? Die Schweiz stellt auf die Konformitätsbewertung beziehungsweise Zertifizierung der Europäischen Union ab: Medizinprodukte werden nicht von staatlichen Behörden, sondern von privaten Stellen bewertet. Wenn ein Produkt in der EU mit einer CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) gemäss der europäischen «Medical Device»-Verordnung EU-MDR zugelassen ist, wird es in der Regel auch in der Schweiz anerkannt.
Was ist bei Medizinprodukten heute heikel? Offenbar ist es nicht selbstverständlich, dass Ärzte ihre Patienten informieren, wenn sie ein Medizinprodukt gebrauchen, an dessen Entwicklung sie beteiligt sind und von dessen Verwendung sie finanziell profitieren. Das zeigt der Bericht über das Wirken von Herzchirurg Francesco Maisano am Unispital Zürich in aller Deutlichkeit. Wegen solcher Fälle soll die Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich angepasst werden.
Was schützt heute vor Missbrauch? Die körperliche Integrität ist ein Grundrecht, das durch die Bundesverfassung geschützt ist. Das Obligationenrecht und das kantonale Gesundheitsrecht regeln bei Verletzungen haftungsrechtliche Konsequenzen.
Was gilt noch? Der sogenannte «Informed Consent» sieht vor, dass Patienten freiwillig ihre Zustimmung geben, nachdem sie von Ärzten umfassend über Art, Zweck, Risiken und alternative medizinische Massnahmen aufgeklärt wurden. Der Nürnberger Kodex entwickelte sich nach dem Zweiten Weltkrieg, als 1946 bis 1947 23 Nazi-Ärzte wegen Menschenversuchen an KZ-Häftlingen vor Gericht standen. 1964 publizierte die Generalversammlung des Weltärztebundes die Deklaration von Helsinki, die unter anderem eine Einwilligungserklärung von Patienten vorsieht. Heute bildet der «Informed Consent» das Herzstück des Arztrechts.