Die Herzklinik am Universitätsspital Zürich steht massiv in der Kritik. Von einem Systemversagen auf allen Ebenen zwischen 2016 und 2020 ist die Rede, was wahrscheinlich rund 70 Menschen das Leben gekostet hat, wie die Spitalleitung am Dienstag bekanntgab.
Nun beginnt die juristische Aufarbeitung. «Der Fall ist sehr aussergewöhnlich. Und er hat Ausmasse, die wir so nicht kennen», sagt Brigitte Tag, Professorin für Straf- und Medizinrecht an der Universität Zürich. «Das ist etwas, was jetzt erdbebenartig durch das Medizinrecht und das Gesundheitswesen in der Schweiz geht.»
Der Kanton steht in der Verantwortung.
Jetzt geht es darum, Konsequenzen zu ziehen, allenfalls Disziplinarmassnahmen zu ergreifen und die strafrechtliche Verantwortung und die Frage der Haftung zu klären.
Für Brigitte Tag ist klar: «Der Kanton steht in der Verantwortung. Das Universitätsspital Zürich gehört als kantonale Einrichtung dem Kanton. Und das bedeutet, dass hier auch die Staatshaftung des Kantons Zürich greift, wenn Schadenersatzansprüche bestehen.»
Verantwortlichkeit und Haftungsfragen
Bei der Präsentation des Untersuchungsberichts haben die heutigen Verantwortlichen diese Fragen offengelassen. Hinterbliebene und Patienten können sich derzeit an eine Hotline wenden.
Es kann durchaus sein, dass es Haftungsfragen gibt, was wir immer wieder klären müssen mit der Versicherung.
Auf die Frage nach der Verantwortlichkeit antwortet André Zemp, Präsident des Spitalrats des Unispitals: «Es kann durchaus sein, dass es Haftungsfragen gibt, was wir immer wieder klären müssen mit der Versicherung.» Verbindliche Zusagen für finanzielle Entschädigungen gab es aber bisher keine.
Hätten Sie stärker Druck machen müssen, Natalie Rickli?
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Legende:
Natalie Rickli ist seit Mai 2019 Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürichs. (07.07.2025)
Keystone / Ennio Leanza
Die Ergebnisse des aktuellen Untersuchungsberichts zur USZ-Herzklinik werfen auch Fragen zur Rolle des Kantons Zürich auf. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli verweist auf damalige gesetzliche Grenzen und auf Reformen, die inzwischen umgesetzt wurden.
SRF News: Sie sind seit Mai 2019 Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich. Wussten Sie damals schon von den Problemen?
Natalie Rickli: Ich wurde Ende Januar 2020 über die aktuellen Vorgänge und Vorfälle in der Herzklinik informiert. Wir haben umgehend reagiert, der Spitalleitung bzw. dem Spitalrat Fragen gestellt und Unterlagen eingefordert. Unser Fokus lag immer auf der Gewährleistung der Patientensicherheit. Dass dies offenbar nicht der Fall war, wie der Bericht heute zeigt, ist tragisch.
Rückblickend: Hätte der Kanton stärker Druck machen müssen?
Der Bericht zeigt ausführlich auf, wer wann Fehler gemacht und welche Versäumnisse es gegeben hat. Das USZ gehört wie weitere Spitäler dem Kanton und wird über eine Eigentümerstrategie gesteuert. Das heisst, was das Unispital macht, ist für den Kanton relevant. Die damals bekannten Fehler haben wir behoben: Der Spitalrat wurde neu besetzt, wir haben ein neues Universitätsgesetz und eine neue Spitalordnung gemacht und einen Kulturwandel angestossen. Es gibt eine neue CEO und einen neuen Leiter der Herzchirurgie, Omer Dzemali. Was mir damals fehlte, waren die gesetzlichen Möglichkeiten, selbst eine Administrativuntersuchung anzuordnen. Das haben wir jetzt nachgeholt und ich kann das in Zukunft machen. Mit diesem Instrument hätte manches allenfalls schneller aufgearbeitet werden können.
Das Gespräch führte Katrin Oller.
Der Untersuchungsbericht schildert die damaligen Zustände und tragischen Folgen der möglichen Behandlungsfehler bei Operationen. Aber bewiesen im Sinne des Strafrechts oder bezüglich Haftungsfragen ist damit noch nichts. Diese Aufarbeitung beginnt erst.
Jahrelange Gerichtsprozesse absehbar
Der Zürcher Rechtsanwalt André Wernli hat schon geschädigte Patienten in anderen Fällen zivilrechtlich vertreten: «Patienten oder Angehörige müssen mit mehreren Jahren Prozessdauer rechnen. Grund dafür ist, dass die Verfahren nicht nur juristisch, sondern auch medizinisch hochkomplex sind und unabhängige medizinische Gutachten eingeholt werden müssen.»
Oft werde deshalb eine aussergerichtliche Einigung angestrebt – aber selbst dann könnten komplexe Gerichtsverfahren 5 bis 10 Jahre dauern.
Bundesrat will monetäre Anreize bei Medizinprodukten unterbinden
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Das Parlament hat bereits 2019 beschlossen, das bestehende Integritätsgebot auszuweiten, das bisher nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt. In diesem Sinne hat der Bundesrat eine wichtige Neuerung im Heilmittelgesetz vorgeschlagen: Das Integritätsgebot soll künftig auch für Medizinprodukte gelten. Dies bedeutet, dass Ärzte, Apothekerinnen und Spitäler bei der Auswahl und Anwendung von Medizinprodukten keinerlei finanzielle Anreize annehmen dürfen.
Ziel dieser Massnahme ist es, sicherzustellen, dass die Behandlung von Patientinnen und Patienten ausschliesslich auf medizinischen Gesichtspunkten basiert und die Auswahl von Produkten nicht durch monetäre Anreize beeinflusst wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 die entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung gegeben.
Zu den Medizinprodukten zählen dabei beispielsweise MRI-Geräte, Hüftimplantate und Brillen bis hin zu Schwangerschaftstests. Ausgenommen von dieser Regelung sind Medizinprodukte mit geringem Risiko, wie beispielsweise Pflaster sowie Produkte, die Patienten ohne vorherige fachliche Beratung selbst erwerben können, zum Beispiel Kontaktlinsen.
Gegenüber dem Unispital Zürich stellt sich die Frage, ob man bereit ist, Geschädigte oder Hinterbliebene aus freien Stücken und ohne Gerichtsprozess zu entschädigen. Das Unispital schreibt dazu: «Der dafür speziell eingesetzte Beirat wird die einzelnen Fälle sorgfältig prüfen.»
Kommt es zum Rechtsstreit, müsse man beweisen, dass zwischen einer medizinischen Behandlung und dem körperlichen Schaden ein direkter Zusammenhang bestehe, sagt Rechtsanwalt Wernli: «Das wird im Einzelfall Gegenstand von sehr aufwendigen medizinischen Gutachten.»
Legende:
Bewiesen im Sinne des Strafrechts und damit bezüglich Haftungsfragen ist nichts. Die Aufarbeitung der Vorfälle an der Herzklinik des Unispitals beginnt erst.
KEYSTONE / Michael Buholzer
Auch wenn der Bericht eine Übersterblichkeit belege oder aufzeige, müsse bei jedem einzelnen Patienten abgeklärt und auch bewiesen werden, ob tatsächlich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bestanden hat, erklärt Wernli.
Heute seien die Herzklinik und das ganze Unispital Zürich auf Top-Niveau, versichern die Verantwortlichen. Die juristische Aufarbeitung der düsteren Vergangenheit mit Dutzenden vermeidbaren Todesfällen dürfte aber dauern, mit ungewissem Ausgang.
10 vor 10, 6.5.2026, 21:50 Uhr
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