SMS abfangen oder Handys orten – dafür geben die kantonalen Strafverfolger jährlich über zehn Millionen Franken aus. Auch der Bund zahlt dafür viel Geld, möchte seine Beteiligung künftig aber massiv drosseln.
Doch das sei illusorisch, lässt die Finanzkontrolle nun in einem Bericht durchblicken. Der Bund solle sein Ziel überprüfen, schreibt sie. So müsste der Bund am Ende doch mehr für Überwachung zahlen.
Immer mehr laufen wir Gefahr, dass rein aus Kostengründen gewisse Ermittlungen nicht angestellt werden.
Das freut die Kantone. Beim Vorstand der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sagt der Basler Sicherheitsdirektor Baschi Dürr, dass die hohen Überwachungskosten schon heute die Strafverfolger bremsen würden: «Immer mehr laufen wir Gefahr, dass rein aus Kostengründen gewisse Ermittlungen nicht angestellt werden, die in einem konkreten Fall angestellt werden müssten.»
Neue Finanzierungslösung gesucht
Tatsächlich könnte die Strafverfolgung aus Kostenüberlegungen behindert werden, schreibt nun auch die Finanzkontrolle. Bund und Kantone arbeiten daher an einer neuen Lösung zur Finanzierung. Eine Möglichkeit, so Dürr, wären Pauschalrechnungen.
Die Kantone würden im Voraus einen Fixbetrag zahlen, mit dem gleich sämtliche Überwachungskosten etwa für ein Jahr gedeckt wären. «Der Vorteil wäre, dass man nicht im Einzelfall entscheiden muss, ob wir uns eine solche Überwachung leisten können oder eben nicht», argumentiert der Basler Regierungsrat.
Doch solche Pauschalrechnungen für Überwachungen wecken auch Kritik. Damit würden Strafverfolger eher zu noch mehr Überwachungen animiert, gibt SVP-Nationalrat Franz Grüter zu bedenken. Und das wäre heikel: «Die Rechtsstaatlichkeit wird mindestens tangiert, es wird eine Hemmschwelle abgebaut, wenn das nur noch eine Flatrate ist.»
Ob eine Flatrate fürs Überwachen wie bei einem Handy-Abo eingeführt wird, müsste am Ende das Parlament entscheiden.