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Solothurner Politik Ehefrau im Regierungsrat, Ehemann im Parlament: Geht das?

Eine spezielle Situation im Kanton Solothurn gibt zu reden. Sie scheint auf den ersten Blick heikel, ist aber legal.

Sie wurde kürzlich als neue Solothurner Regierungsrätin gewählt. Er übernimmt ihren Sitz im Parlament. Die Rede ist von Sibylle Jeker (SVP) und ihrem Ehemann Silvio Jeker (SVP). Was auf den ersten Blick wegen der sogenannten Gewaltentrennung für Fragezeichen sorgen mag, ist erlaubt. Trotzdem dürfen die Eheleute natürlich nicht alle Regierungsrats-Themen am Küchentisch besprechen.

Am Dienstag wurde Silvio Jeker als Parlamentsmitglied, als Kantonsrat, vereidigt. Er war erster Ersatz auf der SVP-Liste und erbt den Sitz seiner Frau. Sie gibt ihn ab, weil sie neu als Regierungsrätin gewählt wurde. Ab August ist sie im Amt.

Küssendes Ehepaar Jeker
Legende: Silvio Jeker gratuliert seiner Frau zur Wahl als Regierungsrätin. Das Amtsgeheimnis muss beim Ehepaar Jeker jederzeit gewahrt werden. Keystone/Peter Klaunzer

Der Mann im Parlament, die Frau Regierungsrätin: Das Solothurner Staatspersonalgesetz erlaubt diese Konstellation. Trotzdem äusserten sich Parteien, darunter SP, Grüne und die Mitte, unter anderem in der «Solothurner Zeitung» kritisch.

Die Befürchtung: Interne Informationen könnten von der Regierungsrätin zum Ehemann und ins Parlament fliessen.

Ehepaar hat keine Bedenken

Können sich beide genug abgrenzen? Das Ehepaar selbst hat keine Bedenken, sagte es gegenüber SRF. «Wir haben einen fünfköpfigen Regierungsrat, wir sind hundert Kantonsräte. Ich sehe absolut kein Problem», sagt Silvio Jeker.

Sie seien beide professionell genug, damit keine Regierungsgeheimnisse verraten oder diskutiert würden, sagen beide.

Prüfungsbericht gibt grünes Licht

Der Prüfungsbericht der Solothurner Ratsleitung hat genaustens abgeklärt, was gilt. «Ein Eheverhältnis kann bei einzelnen Ämtern einen Ausschlussgrund darstellen. Juristisch wird diesbezüglich vom ‹Verwandtenausschluss› als einem besonderen Unvereinbarkeitsgrund gesprochen.»

Dieser Ausschluss gilt im Kanton Solothurn nur, wenn zum Beispiel der Mann in der Regierung und die Ehefrau als Oberrichterin arbeitet. Im Verhältnis zwischen Regierung und Parlament gilt dieser Ausschlussgrund nicht. Ähnliches wäre auch auf Bundesebene der Fall.

Der Bericht kommt zum Schluss: «Es sind keine Gründe ersichtlich, die auf eine Unvereinbarkeit mit dem Kantonsratsmandat hindeuten. Entsprechend sind keine Massnahmen angezeigt.»

Ehepaar Jeker
Legende: In besonders heiklen Fällen müsste Silvio Jeker (rechts) in den Ausstand treten. Dann nämlich, wenn gegen die neue Regierungsrätin Sibylle Jeker ein Disziplinarverfahren laufen würde. SRF/Nina Köpfer

Auch die Partei der beiden, die SVP, findet die Konstellation unproblematisch. Beide Ehepartner hätten bestätigt, dass sie sich der Thematik bewusst seien und damit umgehen könnten, sagt Fraktionschef Beat Künzli auf Anfrage.

Amtsgeheimnisse sind immer geheim

Für die künftige Regierungsrätin Sibylle Jeker gilt das Amtsgeheimnis. Diese Pflicht der Verschwiegenheit gelte immer, unabhängig von Beruf oder Amt des Ehepartners, sagt Luka Markic, Jurist beim Zentrum für Demokratie in Aarau: «Jedes Mitglied eines Regierungsrats ist gegenüber jedermann, nicht nur Ehefrau oder Ehemann, ans Amtsgeheimnis gebunden.»

In Einzelfällen müsse eines der beiden allenfalls in den Ausstand treten.

Eine nicht ganz neue Situation

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Eine ähnliche Situation gab es im Kanton Solothurn 2017, aber nur ganz kurz. Der Sohn von Regierungsrat Peter Gomm (SP) war gleichzeitig für kurze Zeit im Parlament.

Im Mai 2017 kam Simon Gomm für die Junge SP in den Kantonsrat. Zur gleichen Zeit sass sein Vater Peter Gomm für die SP im Regierungsrat.

Auch diese Konstellation wurde damals abgeklärt und als erlaubt eingestuft.

Ende Juli war die Situation dann vorbei. Peter Gomm trat nach zwölf Jahren im Regierungsrat zurück.

Man werde genau hinschauen, heisst es bei diversen Solothurner Parteien. Auch Alt-Ständerat Rolf Büttiker (FDP) sagte beispielsweise auf Anfrage, es wäre allenfalls gut, wenn man das Ganze gesetzlich regeln würde, unabhängig vom Fall Jeker. Die Gewaltenteilung im Kanton Solothurn müsse gewahrt bleiben.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 5.5.2025, 06:31 Uhr ; 

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