- Der Nationalrat will die Zuckerproduktion in der Schweiz weiterhin stützen und dies gesetzlich verankern.
- Die beschlossenen Änderungen im Landwirtschaftsgesetz entsprechen nicht dem Willen des Bundesrates sowie von Grünen, FDP und GLP.
- Als Nächstes wird die Vorlage im Ständerat behandelt.
Der Zuckerpreis in der EU sei stark gesunken, der Preis für Schweizer Zucker stehe unter Druck, hatte die Mehrheit der Kommission ihre Vorlage begründet. Nun wurde die Vorlage mit 117 zu 66 Stimmen und bei vier Enthaltungen angenommen.
Damit sollen befristete Beiträge an Landwirte und Landwirtinnen sowie der Grenzschutz für Zucker gesetzlich verankert werden. Die grosse Kammer folgte dabei der Mehrheit ihrer Wirtschaftskommission.
Der Nationalrat will den Mindestgrenzschutz für Zucker bei mindestens 70 Franken pro Tonne belassen. Dies soll aber neu im Landwirtschaftsgesetz verankert werden. Der Anfang 2019 festgelegte Mindestgrenzschutz ist noch bis im kommenden September in einer Verordnung geregelt.
Befristet im Gesetz festschreiben will der Nationalrat Einzelkulturbeiträge für Bäuerinnen und Bauern, die Rüben zur Zuckerproduktion anbauen. Diese sollen weiterhin 2100 Franken pro Hektare und Jahr erhalten. Für biologisch oder nach IP-Richtlinien angebaute Rüben soll es einen Zuschlag von 200 Franken geben. Die gesetzliche Verankerung soll allerdings nur für fünf Jahre bis 2026 gelten.
Thema Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit war in der Debatte von links bis rechts Thema. So sagte Bauernverbandspräsident Markus Ritter (Mitte/SG), Schweizer Zucker sei um 30 Prozent nachhaltiger als jener aus der EU.
Schweizer Zucker ist um 30 Prozent nachhaltiger als jener aus der EU.
Regula Rytz (Grüne/BE) fragte in die Runde, weshalb gerade ein gesundheitlich bedenkliches Produkt wie Zucker derart stark gefördert werden solle. Roland Fischer (GLP/LU) ergänzte, heute sei der Zuckerrüben-Anbau wegen der eingesetzten Pestizide und wegen der maschinellen Belastung der Böden ökologisch bedenklich.
Landwirtschaftsminister Guy Parmelin mahnte, die Dinge nicht zu vermischen: Das Ziel von Einzelkulturbeiträgen sei es, eine Versorgung mit bestimmten Produkten zu sichern. Ökologische Produktionssysteme dagegen müssten über das Direktzahlungssystem gefördert werden.
Keine Ausrichtung auf ökologischen Anbau
Zur Stützung der Schweizer Zuckerwirtschaft hatte die Wirtschaftskommission als zweites Element Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben vorgeschlagen. Ihr Antrag, die Beiträge für den konventionellen Anbau zu senken und dafür Beiträge an ökologische Anbaubetriebe auszurichten, unterlag allerdings mit 29 zu 155 Stimmen.
Dass sich die SVP- und die Mitte-Fraktion mit ihrem Vorschlag durchsetzten, dürfte am Einzelantrag von Martina Munz (SP/SH) gelegen haben. Sie übernahm die Zahlen des zugunsten ihres Antrages zurückgezogenen Minderheitsantrages von SVP und Mitte, verlangte aber eine Befristung der Bestimmung bis 2026.
«Es geht um alles oder nichts»
«Es geht um alles oder nichts für die Zuckerproduktion in der Schweiz», sagte Leo Müller (Mitte/LU), Verwaltungsrat der Schweizer Zucker AG. Beiträge für fünf weitere Jahre seien eine gute Lösung, sagte auch Dettling. Während dieser Zeit könne die Forschung für eine ökologischere Produktion vorangebracht werden.
Mit 166 zu 20 Stimmen angenommen hat der Nationalrat eine Kommissionsmotion. Diese verlangt, den ökologischen Anbau von Zuckerrüben mit Direktzahlungen zu fördern. Vorlage und Motion gehen nun an den Ständerat.