Sondersession - Vorstoss-Verbot im Nationalrat während Sondersession
Das Parlament trifft sich zu einer weiteren Sondersession. Dabei dürfen erstmals keine Vorstösse mehr eingereicht werden. Das soll das Parlament entlasten. Doch die Zweifel sind gross, dass das klappt.
Die National- und Ständeräte verfassen immer mehr Motionen, Postulate, Interpellationen oder Fragen, also Vorstösse, die den Bundesrat zum Handeln auffordern oder Antworten verlangen. Konkret ist die Zahl der eingereichten Vorstösse in den letzten 15 Jahren um 70 Prozent gestiegen.
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Während der Sondersession sollen diese Kurven nicht mehr weiter anwachsen: Übersicht zu den Vorstössen der letzten 15 Jahre.
SRF
Ein wichtiger Grund für die Zunahme sei, dass das Parlament immer professioneller werde, sagt Politologe Sean Müller von der Universität Bern: «Die Parlamentsmitglieder verwenden immer mehr Zeit für ihr politisches Mandat und spezialisieren sich. Gleichzeitig kämpfen sie um Aufmerksamkeit in den Medien. Und je aktiver sie sind, umso sichtbarer werden sie und umso eher werden sie wiedergewählt.»
Vorstoss-Verbot während Sondersession
Mittlerweile trifft sich der Nationalrat jedes Jahr zu einer Sondersession, um die Vorstoss-Flut zu bändigen. Damit das tatsächlich klappt, hatte die grosse Kammer 2024 entschieden, dass zumindest während dieser vier Tage keine neuen Vorstösse mehr eingereicht werden dürfen.
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Es gibt viel zu tun – auch ohne neue Vorstösse. Nationalrätinnen und Nationalräte im März 2026.
KEYSTONE/ANDREAS BECKER
SVP-Nationalrat Gregor Rutz begründete damals das temporäre Vorstoss-Verbot damit, dass es keinen Sinn ergebe, wenn in den Sondersessionen mehr Vorstösse eingereicht als bearbeitet werden. Schliesslich sei deren Ziel ja, dass die Traktandenliste kleiner werde.
Grosse Zweifel am Vorstoss-Verbot
Doch die Zweifel sind gross, dass das neue temporäre Vorstoss-Verbot wirklich nützt. Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister gibt zu bedenken, dass Parlamentsmitglieder ihre geplanten Vorstösse statt in der Sondersession einfach in der Sommersession einreichen würden. Es sei illusorisch zu glauben, dass jemand auf das Einreichen seines Vorstosses verzichtet, nur weil dies in der Sondersession vorübergehend nicht mehr möglich ist.
Die wichtigsten Themen der Sondersession
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Verfolgung von Jenischen und Sinti: Der Nationalrat entscheidet über eine Erklärung, in der er die Verfolgung der Schweizer Jenischen und Sinti als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkennt. Bis 1973 wurden rund 2000 jenische Kinder ihren Familien entrissen. Der Bundesrat hat die Verfolgung der Sinti und Jenischen bereits als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt.
Pflege-Initiative: Der Nationalrat befasst sich mit gesetzlichen Vorgaben für die Arbeitsbedingungen in der Pflege. Anlass dafür ist die zweite Etappe der Umsetzung der Pflege-Initiative, die das Stimmvolk im November 2021 an der Urne gutgeheissen hatte. Eine bürgerliche Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will aus Kostengründen auf mehrere Massnahmen verzichten und den Sozialpartnern mehr Handlungsspielraum geben.
Sozialwerke: Versicherte sollen ihre Dossiers von AHV und IV künftig digital einsehen können. Kernstück der Vorlage ist die «E-Plattform 1. Säule» zu AHV, IV und Ergänzungsleistungen. Die zuständige Kommission des Nationalrats ist grundsätzlich einverstanden mit der Vorlage. Dagegen äussern sich allerdings SVP-Vertreterinnen und -Vertreter. Sie machen unter anderem geltend, dass Anliegen der Kantone und der kantonalen Ausgleichskassen berücksichtigt werden müssten.
Demokratie-Initiative: Diese verlangt, dass neu der Bund für die Gesetzgebung im Bereich der Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern zuständig ist. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller hätten nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz Anspruch auf eine Einbürgerung, unabhängig von der Niederlassungsbewilligung. Lanciert worden war die Initiative von der zivilgesellschaftlichen Allianz «Aktion Vierviertel».
E-Roller: Der Nationalrat befasst sich mit der Frage, ob für das Fahren mit E-Rollern eine Helm- und Fahrausweispflicht gelten soll. Ihm liegt eine entsprechende Motion seiner Verkehrskommission vor. Wer einen E-Roller fahren will, muss nicht nur einen Helm tragen und einen Fahrausweis mitführen, sondern soll grundsätzlich auch keine Zweitperson auf dem Sozius mehr mitnehmen dürfen.
Der Vorstoss-Berg dürfte also höchstens temporär kleiner werden. Der Politologe Jean Müller sieht dies auch positiv. «Das Parlament ist der einzige Ort, an dem wirklich national öffentlich debattiert wird. Und je mehr Vorstösse, desto besser wird die Vielfalt der Schweiz abgebildet», so Müller. Zu viele Vorstösse könnten das Parlament aber lähmen. Deren Bearbeitung kostet Zeit und die ist auch im Bundeshaus ein knappes Gut.