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Sparen im Gesundheitswesen So will der Nationalrat mit «Freiburger Modell» Kosten sparen

Der Kanton Freiburg hat jahrelang vorgemacht, wie bei den Medikamenten Kosten gesenkt werden können. Jetzt will der Nationalrat das Modell wieder erlauben.

Wie funktioniert das Freiburger Modell? Das Freiburger Modell begann im Jahr 2002 mit einer Vereinbarung zwischen den Krankenversicherungen, Apotheken, Ärztinnen und Ärzten, Pflegeheimen und den Behörden im Kanton Freiburg. Die Heime konnten demnach für ihre Bewohnerinnen und Bewohner Medikamente in Grosspackungen beziehen. Dafür wurde allen Bewohnerinnen und Bewohnern ein pauschaler Betrag verrechnet. Medikamente wurden also nicht mehr individuell bezogen und abgerechnet, sondern pauschal und somit deutlich günstiger als vorher.

Wie viel konnte mit diesem Modell eingespart werden? Laut Zahlen der kantonalen Gesundheitsdirektion sanken dank dieser Vereinbarung im Kanton Freiburg die Kosten für Arzneimittel in den Pflegeheimen um rund 30 Prozent. Die Heime konnten so insgesamt rund 3.5 Millionen Franken pro Jahr einsparen. «Das liegt einerseits an den günstigeren Einkaufspreisen, aber auch daran, dass Heime weniger Medikamente ungebraucht entsorgen mussten», sagt Freiburg-Korrespondent Oliver Kempa. Erhalte zum Beispiel eine Person eine 10er-Packung eines Medikaments, brauchte aber nur die Hälfte davon, könne der Rest heute nicht an eine andere Person weitergegeben werden.

Medikamente in einem Regal
Legende: Wenn Pflege- und Altersheime Medikamente für alle Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam bestellen, kann viel Geld gespart werden. Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Warum wurde das Modell damals eingestellt? Eingestellt wurde es wegen einer neuen Verordnung auf Bundesebene im Jahr 2018: der Verordnung über den Risikoausgleich zwischen den Versicherern. Dieser verlangt, dass für jede Patientin und jeden Patienten eine individuelle Statistik geführt wird. Mit dem Pauschalsystem war das aber nicht möglich. Deshalb stiegen die Versicherer aus dieser Vereinbarung aus. «Sie haben mit dem Risikoausgleich ein Interesse daran, dass jede Patientin und jeder Patient so genau wie möglich abgerechnet wird», sagt Kempa.

Was verlangt die Standesinitiative des Kantons Freiburg? Diese Standesinitiative verlangt die Schaffung einer rechtlichen Grundlage, damit die Kantone das Freiburger Modell einführen könnten. Der Ständerat hat diese Vorlage bereits abgelehnt, der Nationalrat hingegen hat sie heute gutgeheissen.

Wie geht es jetzt weiter? Die Standesinitiative geht nun noch einmal zurück in den Ständerat. Dieser muss erneut darüber abstimmen, ob er darauf eintreten will. Lehnt er es erneut ab, ist die Initiative vom Tisch. Schwenkt der Ständerat aber um und sagt im zweiten Anlauf Ja zum Freiburger Modell, muss der Bundesrat einen Vorschlag machen, wie er dieses System auf nationaler Ebene ermöglichen will. «Das heisst aber nicht, dass es auch überall eingeführt würde. Die Freiburger Standesinitiative verlangt lediglich, dass die Möglichkeit dazu geschaffen wird», sagt Kempa.

Echo der Zeit, 27.02.2023, 18:00 Uhr ; 

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