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Schweiz Spitalfinanzierung beschäftigt die Justiz

Letztes Jahr wurde die neue Spitalfinanzierung eingeführt. Doch Spitäler und Versicherer sind sich bei den Tarifen nicht einig. Deshalb muss sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht einschalten.

Seit 2012 finanzieren sich die Krankenhäuser in der Schweiz über ein neues Tarifsystem. Jeder Spitalaufenthalt wird mit einer Fallpauschale vergütet. Über deren Höhe streiten die Akteure im Gesundheitswesen, Spitäler und Krankenkassen, noch immer.

Da Kosten unter anderem von der Lohnsumme, den Investitionen und der Miete eines Spitals abhängen, schwanken die Pauschalen von Fall zu Fall. Dies führte zu einem Basispreis. Auf dessen Grundlage wird der endgültige Preis berechnet. Die Rechnung wird der Krankenkasse (45 Prozent) und dem Kanton (55 Prozent) belastet. Das Problem: Spitäler und Versicherer sind sich nicht einig, wie diese Basisrate berechnet werden soll.

Entscheid kann sich hinziehen

Bei den anhaltenden Meinungsverschiedenheiten bestimmt der Kanton provisorische Tarife. Dagegen haben mehrere Krankenkassen Beschwerde eingelegt. Es geht um Hunderte Millionen Franken.

Das Bundesverwaltungsgericht wird jedoch einige Monate warten, bevor es entscheidet, welche Beschwerden Beispielcharakter haben. Bis ein Urteil fällt, könnte es ein bis zwei Jahre dauern.

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