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Sprachgleichheit für Gehörlose Bundesrat will Gebärdensprachen ohne neues Gesetz fördern

  • Der Bundesrat will die drei in der Schweiz genutzten Gebärdensprachen über eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes gesetzlich anerkennen.
  • Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) möchte allerdings die Anerkennung der Gebärdensprache in ein eigenes Gesetz giessen.
  • Für eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen kämpft der Schweizerische Gehörlosenbund seit 40 Jahren.
Video
Aus dem Archiv: Gebärdensprache in der Schule
Aus Signes in Gebärdensprache vom 30.01.2021.
abspielen. Laufzeit 29 Minuten 22 Sekunden.

Der Bundesrat will die drei in der Schweiz genutzten Gebärdensprachen über eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes gesetzlich anerkennen. In diesem Sinne hat er sich für die Annahme einer Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) ausgesprochen. Die Kommission plädiert allerdings für die Anerkennung der Gebärdensprache in einem eigenen Gesetz.

Was sind Gebärdensprachen?

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Die Gebärdensprache ist eine visuell wahrnehmbare Sprache, die vor allem von hörbehinderten Menschen verwendet wird. Es gibt weltweit über 130 verschiedene Gebärdensprachen. Die Sprachen setzen sich aus Gestik, Gesichtsmimik, Mundbild und Körperhaltung zusammen. Diese Elemente werden zu Sätzen und Satzfolgen kombiniert. Die einzelne Gebärde kann dabei gleich mehrere bedeutungstragende Elemente aufweisen.

Von den Gebärdensprachen abzugrenzen sind sogenannte manuelle Kodierungssysteme wie das Fingeralphabet oder auch die gebärdenunterstützte Kommunikation (GUK).

Dies hatte sie Anfang April mit 17 zu 7 Stimmen beschlossen. Gesetzlich regeln will die WBK-N neben der Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen insbesondere die Chancengleichheit, etwa betreffend Information, Kommunikation, politische Mitwirkung, Dienstleistungen, Kultur, Bildung, Arbeit und Gesundheit.

Eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen ist ein Anliegen des Schweizerischen Gehörlosenbundes. Er wünscht sich ein eigenes Gesetz, denn nur ein Gebärdensprachegesetz werde es ermöglichen, die Gebärdensprache und die Kultur von gehörlosen Menschen anzuerkennen. Anders sieht dies der Bundesrat in seiner grundsätzlich zustimmenden Antwort auf die Motion der WBK-N.

Bundesrat fürchtet finanzielle Auswirkungen

Der Bundesrat sei bereit, die gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache an die Hand zu nehmen, schreibt er entsprechend in seiner Antwort auf den Vorstoss. Allerdings will er dafür nur das Behindertengleichstellungsgesetz ergänzen, dies, «um die Kohärenz des Behindertengleichstellungsgesetzes zur gewährleisten».

Dies würde es laut der Landesregierung erlauben, auf die bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der Gleichstellung von gehörlosen Menschen zu verweisen. Diesen Weg schlägt der Bundesrat vor, weil er keine personellen und finanziellen Auswirkungen hätte. Eine weitergehende Förderung der Gebärdensprache würde dagegen erhebliche personelle und finanzielle Mittel benötigen, «die nicht vorhanden sind und zur Verfügung gestellt werden müssten».

Steter Tropfen höhlt den Stein

So will der Bundesrat davon absehen, die Gebärdensprachen als offizielle Landessprachen anzuerkennen. Die Anerkennung sei keine zwingende Voraussetzung, um die soziale Teilhabe von hörbehinderten und gehörlosen Menschen weiter zu fördern und zu verbessern, schrieb er in einem im September 2021 veröffentlichten Bericht.

Rund 10'000 gehörlose Menschen in der Schweiz benutzen laut dem Bundesrat eine der drei schweizerischen Gebärdensprachen als Erstsprache: die Deutschschweizer Gebärdensprache, die Langue de signes française und die Lingua dei segni italiana. Seit vierzig Jahren setzen sich die Gehörlosen aktiv für die Anerkennung und Förderung ihrer Sprache ein. Als erster Rat wird sich der Nationalrat mit der Motion der WBK-N befassen.

SRF News, 27.05.2022, 12:00 Uhr;

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