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Staatsanwaltschaft 14-Jährige soll in Berikon AG mit zwei Messern getötet haben

  • Im Fall des Tötungsdelikts in Berikon AG soll eine 14-Jährige im Mai ihre Kollegin mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt haben.
  • Gegen die Beschuldigte werde eine Strafuntersuchung wegen eines Tötungsdelikts geführt, teilte die Oberstaatsanwaltschaft Aargau mit.
  • Es gebe keine Hinweise auf einen wechselseitigen tätlichen Streit.

Nach Angaben der Oberstaatsanwaltschaft verwendete die 14-Jährige zwei Messer. Es handle sich um keine verbotenen oder illegalen Gegenstände. Die Jugendliche habe dem Opfer mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt. Es sei davon auszugehen, dass sich die Beschuldigte nach der Tat selbst Verletzungen zugefügt habe. Sie wurde nach der Tat am 11. Mai festgenommen. Das Opfer war eine 15-Jährige.

Spaziergänger hatten an jenem Sonntagnachmittag kurz nach 16 Uhr in der Nähe des Schützenhauses zunächst die stark blutende 14-Jährige angetroffen. Kurz darauf stiessen andere Spaziergänger im nahen Wald auf die 15-Jährige, die stark blutend am Boden lag.

Luftaufnahme von Feldern, Wald und einem Haus in ländlicher Gegend.
Legende: Der Tatort in Berikon AG. KEYSTONE/Michael Buholzer

Die Hintergründe der Tat sind gemäss Oberstaatsanwalt Gegenstand der Untersuchung. Die Beweggründe und das Verhalten der Beschuldigten würden im Rahmen umfassender psychiatrischer Abklärungen abgeklärt. Dabei kämen spezialisierte Fachpersonen zum Einsatz, die mit der Jugendlichen in vertieften Gesprächen arbeiteten und Gutachten erstellten.

Das Mädchen könnte bis 25 stationär untergebracht werden

Wie die Oberstaatsanwaltschaft weiter schrieb, stehen neben der strafrechtlichen Untersuchung auch jugendstrafrechtliche Massnahmen im Vordergrund. Bei schweren Delikten könne eine stationäre Unterbringung in einer geschlossenen, falls nötig psychiatrischen Einrichtung angeordnet werden. Jugendliche würden dort über längere Zeit beobachtet. Auch würden die Persönlichkeit und das Gefährdungspotential abgeklärt. Sie würden eng betreut und falls nötig medizinisch behandelt. Sie müssten sich intensiv mit ihrer Tat und ihrem Verhalten auseinandersetzen.

Eine solche Unterbringung sei für Jugendliche deutlich einschneidender und anspruchsvoller als die Strafe selbst. Diese Unterbringung könne bis zum 25. Altersjahr dauern. Danach könnten zivilrechtliche Massnahmen eingeleitet werden.

SRF Regionaljournal Aargau, 28.08.2025, 12:03 Uhr ; 

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