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Lohnanalysen: «Wichtiger Schritt in die richtige Richtung»
Aus Rendez-vous vom 30.06.2020. Bild: Keystone
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Startschuss für Lohnanalysen Gehaltslisten sollen auf den Tisch

Ab jetzt müssen grössere Firmen belegen, dass sie Lohngleichheit leben. Wenn's nicht klappt, passiert allerdings nichts.

Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch rund 11.5 Prozent weniger als Männer. Ein Teil dieses Unterschieds ist seit Jahren nicht erklärbar – oder nur durch das Geschlecht.

Ab Mittwoch müssen nun Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten alle vier Jahre aufzeigen, ob Männer und Frauen in vergleichbaren Funktionen gleichviel verdienen. Betroffen sind knapp ein Prozent der Unternehmen in der Schweiz – mit insgesamt 46 Prozent aller Arbeitnehmenden. Diese müssen über die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse informiert werden.

Gegen die unbewusste Diskriminierung

Für Yvonne Schärli, die Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, sind die neuen Lohngleichheitsanalysen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: «Die unbewussten Diskriminierungen müssen erfasst, Erklärungen gefunden und Rechenschaft abgelegt werden.»

Die unbewussten Diskriminierungen müssen erfasst, Erklärungen gefunden und Rechenschaft abgelegt werden.
Autor: Yvonne Schärli Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen

Lohndiskriminierungen seien Einzelfälle, sagt hingegen Daniella Lützelschwab, Leiterin Ressort Arbeitsmarkt beim Schweizerischen Arbeitgeberverband und ebenfalls Mitglied der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen.

Arbeitgeber kritisieren zusätzliche Bürokratie

Lohngleichheitsanalysen brächten vor allem viel bürokratischen Aufwand und wenig Ertrag, so Lützelschwab: «Wir sind aber nicht der Ansicht, dass man bei den Lohnunterschieden zwischen Frauen und vor allem Müttern sowie Vätern und Männern wirklich etwas ändern kann, weil dieses Kontrollinstrument nicht bei den Ursachen ansetzt.»

Zu den Ursachen zählt Lützelschwab unter anderem das Steuersystem, dass es für viele Frauen unattraktiv mache, in hohen Pensen zu arbeiten – oder die immer noch oft fehlenden oder zu teuren Angebote für die externe Kinderbetreuung.

Das Kontrollinstrument setzt nicht bei den Ursachen an.
Autor: Daniella Lützelschwab Schweizerischer Arbeitgeberverband, Leiterin Ressort Arbeitsmarkt
Lohngleichheit.
Legende: Dank Lohnanalysen sollen die Angestellten künftig erfahren, ob ihr Betrieb gehaltsmässige Ungerechtigkeiten toleriert. Keystone/Archiv

Die Lohngleichheit steht seit 1981 in der Bundesverfassung, seit 1996 gibt es das Gleichstellungsgesetz. Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts ist seither explizit einklagbar.

Störend: Ein Gesetz ohne Sanktionen

In der Praxis hatte sich aber gezeigt, dass dies vielfach schwierig anwendbar ist. Deshalb stiess die damalige Justizministerin, Bundesrätin Simonetta Sommaruga die jetzige Änderung des Gleichstellungsgesetzes an, ursprünglich in einer schärferen Form. Diese wurde jedoch im Parlament zurückgestutzt.

Wenn ein Unternehmen die Lohngleichheit einhält, dann muss es keine weiteren Analysen mehr machen. Wenn ein Unternehmen die Lohngleichheit aber nicht einhält, dann passiert – nichts: Das sei schade, sagt Yvonne Schärli: «Wir hätten uns natürlich noch Sanktionsmöglichkeiten vorgestellt, wenn keine Massnahmen ergriffen werden.»

Wir hätten und natürlich Sanktionsmöglichkeiten vorgestellt, wenn keine Massnahmen ergriffen werden.
Autor: Yvonne Schärli Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen

Präventive Kampfansage von Travail Suisse

In diese Bresche springt der Gewerkschaftsdachverband Travail Suisse. Dieser kündigte heute eine Schwarze Liste mit allen Unternehmen an, die sich nicht an die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes halten.

Das wiederum kommt bei den Arbeitgebern gar nicht gut an. Sie sei befremdet, dass man vor ersten Erfahrungen mit dem neuen Tool bereits über Schwarze Listen oder Sanktionen nachdenke, sagt Lützelschwab.

In spätestens drei Jahren müssen die Lohnanalysen vorliegen. Dann zeigt sich, ob die Gesetzesänderung tatsächlich Biss hat und Diskriminierung aufzeigen und ausmerzen kann – oder ob sie zahnlos bleibt.

Rendez-vous, 30.06.2020, 12:30 Uhr

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