Zum Inhalt springen

Header

Audio
Steuerämter wollen kulant vorgehen.
Aus HeuteMorgen vom 10.09.2020. Bild: keystone-sda
abspielen. Laufzeit 1 Minute 53 Sekunden.
Inhalt

Steuererklärung im Coronajahr Kantone wollen sich bei den Steuerabzügen kulant zeigen

Sie machen beim Ausfüllen der Steuererklärung immer besonders Freude: die Abzüge. Zum Beispiel all die Berufsauslagen, die Nicht-Selbständigerwerbende abziehen können, also die Kosten für das SBB-Abo der das Auto, das man für den Arbeitsweg braucht, oder die Mehrkosten fürs Mittagessen während der Arbeit.

Im Coronajahr entfällt aber ein Teil dieser Kosten, weil viele Angestellte nicht im Geschäft, sondern daheim im Homeoffice gearbeitet haben. Die Kantone zeigen sich trotzdem kulant. So sollen die Steuerpflichtigen im Kanton Zürich sich beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht den Kopf zerbrechen, wie viele Tage sie dieses Jahr im Homeoffice gearbeitet haben und wie viele am eigentlichen Arbeitsort.

Pragmatische Lösung

Philipp Betschart vom kantonalen Steueramt sagt: «Unselbständig-Erwerbende können in der Steuererklärung 2020 die Fahrkosten, die Mehrkosten der Verpflegung und die übrigen Berufskosten so geltend machen, wie sie ohne diese Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie angefallen wären.»

Man kann also zum Beispiel trotzdem für zwölf Monate ein SBB-Abo abziehen, obwohl man wegen Corona drei Monate lang nicht zur Arbeit gefahren ist. Neben Zürich haben sich bereits andere Kantone wie Luzern, Solothurn oder Basel-Landschaft für diese pragmatische Lösung entschieden.

Spezialregelung im Kanton Bern

Im Kanton Bern gibt es ausserdem noch eine Spezialregelung für die Leute, die trotz Lockdown weiterhin zur Arbeit fahren mussten, wie der Berner Steuerverwalter Claudio Fischer sagt: «Wir verstehen, dass es während der Zeit des Lockdowns schwierig war, den öffentlichen Verkehr zu benutzen und würden daher auch die Abzüge für die effektiven Autokosten akzeptieren für die Zeit.»

Grundsätzlich wäre es möglich, auf der Steuererklärung auch noch die Kosten für die Einrichtung des Homeoffice geltend zu machen. Allerdings: In dem Fall fällt dann gemäss Fischer der Pauschalbetrag für die sogenannten «übrigen Berufskosten» weg, der in meisten Kantonen zwischen 2000 und 4000 Franken beträgt: «Ich gehe davon aus, dass man in der Regel eher schlechter fährt, wenn man zu Homeoffice etwas abziehen will, als wenn man eben diese normalen Kosten geltend machen würde.»

Noch haben nicht alle Kantone entschieden, wie sie die Berufsauslagen im Coronajahr 2020 regeln. Für die Steuerpflichtigen ist es unter dem Strich wohl am günstigen, wenn sie es so handhaben, als hätte es Corona gar nicht gegeben.

SRF 4 News, HeuteMorgen, 10.09.2020, 06:00 Uhr

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel