Ob ein junger Mensch in der Schweiz studieren kann, hängt nicht nur von seinen Kompetenzen ab. Wichtig sind auch das elterliche Portemonnaie und in welchem Wohnort sie zuhause sind. Bezüglich dieser Ungleichheit der Chancen im Stipendienwesen ist sich der Nationalrat weitgehend einig.
Die Initianten hätten den Finger auf einen wunden Punkt gelegt und eine wichtige Debatte angestossen, sagten mehrere Redner. Die Chancengleichheit sei heute nicht gegeben, lautete der Tenor.
500 Millionen Franken Mehrkosten sind zuviel
Trotzdem empfahl eine deutliche Ratsmehrheit von 122 zu 55 Stimmen die Initiative des Verbandes der Schweizer Studierendenschaften (VSS) zur Ablehnung. Die Initianten fordern, dass es bei den Stipendien keine kantonalen Unterschiede mehr geben soll.
Der Bund soll die Vergabe und Finanzierung der Ausbildungshilfen für die Tertiärstufe - nach Matura oder Lehre - gesetzlich regeln. Heute sind die Kantone zuständig. Den Studenten müsse ein «minimaler Lebensstandard» garantiert werden. Die Höhe der Beiträge solle im Gesetz festgelegt werden. Die Initianten sprechen von Ausbildungs- und Lebenskosten für Studierende von jährlich rund 24'000 Franken.
Die bürgerliche Ratsmehrheit kritisierte an der Initiative insbesondere, dass Kompetenzen von den Kantonen an den Bund verschoben werden sollen. Und dass mit Mehrkosten von rund 500 Millionen Franken pro Jahr gerechnet wird.
Bundesrat lockt ins Konkordat
Der Bundesrat hat mit dem revidierten Ausbildungsbeitragsgesetz einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative vorgelegt. Gemäss diesem sollen künftig nur noch jene Kantone Anspruch auf Bundesbeiträge für Stipendien haben, welche die formellen Bestimmungen des Stipendienkonkordats erfüllen.
Damit würden Kantone, die eine schweizweite Harmonisierung unterstützen, finanziell besser gestellt. Dem Konkordat sind bis anhin 14 Kantone beigetreten. Die Konkordatskantone haben sich auf einheitliche Vergabekriterien geeinigt.
Nationalrat will klare Regelungen
Der Nationalrat stimmte der Stossrichtung der Gesetzesvorlage mit 129 zu 46 Stimmen zu. Die grosse Kammer hat die Vorlage aber in einigen Punkten deutlich verschärft.
Die wichtigste Änderung betrifft die minimale Stipendienhöhe. Im Gegensatz zum Bundesrat will der Nationalrat hier eine verbindliche Regelung. Kantone, die Bundesbeiträge erhalten wollen, müssten sich demnach an den vom Stipendienkonkordat festgelegten Mindestansatz halten. Momentan liegt dieser für eine Person in Ausbildung auf der Tertiärstufe bei 16'000 Franken pro Jahr. Der Bundesrat wollte nur die formellen Vorschriften aus dem Stipendienkonkordat übernehmen, diejenige zur Stipendienhöhe aber ausklammern.
Kooperative sollen mehr erhalten
Ebenfalls entgegen dem Willen des Bundesrates hat der Nationalrat zusätzlich die höhere Berufsbildung ins Gesetz aufgenommen. Der Bundesrat wollte das Gesetz auf universitäre Hochschulen und Fachhochschulen beschränken.
Mit einer Motion forderte die vorberatende Kommission zudem, der Anteil des Bundes an die Stipendien müsse erhöht werden, damit weitere Kantone zu einem Beitritt zum interkantonalen Konkordat bewegt werden. Eine konkrete Zahl wird im Vorstoss nicht genannt, heute liegen die Bundesbeiträge bei 8 Prozent. Die grosse Kammer stimmte dem Vorstoss mit 101 zu 75 Stimmen zu. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.