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Strafgericht Baselland Freispruch für Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber

Das Baselbieter Strafgericht hat Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP) vom Vorwurf der ungetreuen Amtsführung freigesprochen.

Thomas Weber kann aufatmen. Das Baselbieter Strafgericht hat ihn sowie den Kiga-Leiter am Freitag entlastet.

Der seit 2013 amtierende Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor musste sich vor Gericht dem Vorwurf stellen, dass er 2014 und 2015 bei der Auszahlung von jährlichen Pauschalbeiträgen in der Höhe von 650'000 Franken an die nichtstaatliche ehemalige Zentrale Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (ZAK) sämtliche Sorgfaltspflichten missachtet habe.

Weber habe nach politischen Vorgaben gehandelt, ihm könne daher kein Vorwurf gemacht werden, kam das Gericht jedoch zum Schluss. Parlament und Kommissionen hätten das entsprechende Kontroll-Gesetz und die umstrittenen Zahlungen abgesegnet. An Weber sei es nur noch gewesen, die Vereinbarung zu unterschreiben.

Weber habe entschlossen gehandelt

Einen Vorwurf hätte man Weber nur dann machen können, wenn man ihm hätte beweisen können, dass er eine Gegenleistung erhielt. Weber habe sich jedoch nicht pflichtwidrig verhalten, sondern vielmehr «entschlossen gehandelt», damit dem Kanton kein Schaden entsteht.

In der Urteilsbegründung gab es von Seiten Gericht gleich zu Beginn indes Kritik am Verhalten der Verteidigung gegenüber der Staatsanwaltschaft Baselland. Dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben habe, sei wichtig und richtig gewesen. Die Staatsanwaltschaft habe seriös und gründlich gearbeitet.

«Alle haben mitgemacht»

Durch die Arbeit der Staatsanwaltschaft erhielt die Öffentlichkeit Einblick in das System der ZAK. Hier sprach Gerichtspräsident Andreas Schröder von «erstaunlichen Erkenntnissen». Die heftigen Aussagen des Zeugen, des ehemaligen ZAK-Leiters, stufte das Gericht als glaubhaft ein. Diese seien beunruhigend.

So habe die ZAK jahrelang dem Kanton überhöhte Rechnungen gestellt. Und: Die ZAK selber sei nur eine leere Hülle gewesen und habe die Ressourcen wiederum bei der Firma AMS eingekauft – einer Organisation der Wirtschaftskammer Baselland.

Alle hätten der ZAK schlussendlich vertraut: «Alle haben mitgemacht», so das Gericht. «All diese Punkte haben mich wirklich beunruhigt und sollten nicht unter den Tisch gekehrt werden», sagte der Gerichtspräsident zum Ende der Urteilsverkündigung. Die Aufarbeitung der Vorgänge rund um die ZAK seien jedoch nicht Aufgabe des Gerichts, sondern von der Politik.

Thomas Weber zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Er habe mit einem Freispruch gerechnet, sagte er in einer ersten Stellungnahme. «Seit drei Jahren lastete das Verfahren auf mir und meinem Umfeld». Er sei immer von seiner Unschuld überzeugt gewesen und werde sich weiterhin voll und ganz für sein Amt und den Kanton Baselland einsetzen.

«Eine ZAK darf es nie mehr geben»

Erleichtert auf das Urteil reagierte in einer Medienmitteilung auch Webers Partei, die Baselbieter SVP: «Damit steht fest, dass Thomas Weber im Zuge seiner Regierungsarbeit rund um die Arbeitsmarktkontrollen korrekt gehandelt hat.»

Nun müsse alles unternommen werden, dass in Zukunft verfilzte Strukturen und finanzielle Abhängigkeiten, wie es sie bei der ZAK gegeben hat, nicht mehr vorkommen, schreibt die SP in einer Mitteilung: «Eine ZAK darf es nie mehr geben.»

Die Baselbieter ZAK-Affäre

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Die ZAK hatte als aus den Gewerkschaften und der Baselbieter Wirtschaftskammer zusammengesetzte Organisation die Aufgabe, im Baugewerbe Schwarzarbeitskontrollen durchzuführen. In den Jahren 2011 bis 2013 bezog sie vom Kanton Unterstützungsbeiträge von jährlich 380'000 Franken. Ab 2014 beantragte die ZAK nun aber plötzlich 650'000 Franken, also 71 Prozent mehr als zuvor.

Regionaljournal Basel 04.06.2021, 17:30 Uhr ; 

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