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Strafgericht Baselland Rassendiskriminierung: Ex-Pnos-Chef vor Gericht

  • Der ehemalige Basler Chef der Partei national orientierter Schweizer (Pnos) muss sich wegen Rassendiskriminierung vor Gericht verantworten.
  • Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingte Gefängnisstrafe.
  • Der Prozess am Strafgericht Baselland in Muttenz dauert zwei Tage. Das Urteil wird am Donnerstag verkündet.

Der Beschuldigte ist in der Schweizer Rechtsnationalen Szene kein Unbekannter. Lange Zeit war er Chef der Basler Sektion der Partei national orientierter Schweizer (Pnos) und organisierte 2018 in Basel eine Demonstration, welche wiederum eine grosse Gegendemo mobilisierte. Es kam zu Ausschreitungen und Gerichtsverfahren.

Nun steht der 49-Jährige selber vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Rassendiskriminierung vor. So soll er vor rund vier Jahren versucht haben, über einen Journalisten im «Thuner Tagblatt» einen antisemitischen Artikel zu publizieren.

Polizei und Demonstranten
Legende: Protest gegen Pnos – Demonstration im Jahr 2018 auf dem Basler Messeplatz SRF

Der Ex-Pnos-Chef behauptete laut Anklageschrift, dass «die jüdische Rothschild-Dynastie» per Corona-Impfung die Weltbevölkerung dezimieren wolle. Demnach sei es «gerecht, wenn man die Juden ihrerseits zwangssterilisieren würde.» Nachdem sich der Journalist geweigert hatte, den Text zu veröffentlichen, soll ihn der Beschuldigte auf der Pnos-Homepage publiziert haben.

Ebenfalls öffentlich war ein Chat in der Messenger-App Telegram. Auf dem Kanal «Basler Patrioten» soll der Beschuldigte unter seinem Pseudonym «Odin Löwenherz» mehrfach anti-jüdische Texte publiziert und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben.

Staatsanwaltschaft fordert unbedingte Strafe

Der Beschuldigte bestritt zum Prozessauftakt die Anklagepunkte. Betonte aber gleichzeitig, dass er sich zum Thema im Internet «weitergebildet» und «dort die Wahrheit gefunden habe». Sein Verteidiger sagte, dass keine eindeutigen Beweise für die Schuld vorlägen.

Die Staatsanwaltschaft sieht indes eine klare Schuld und fordert eine unbedingte Gefängnisstrafe von 15 Monaten sowie eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken.

Polizei, im Hintergrund Fahnen der Pnos
Legende: Die Pnos-Anhänger wurden von der Polizei abgeschirmt. Keystone/Georgios Kefalas

In der Anklageschrift ging es auch um weitere Vorwürfe. So wurden in der Wohnung des Beschuldigten ein Sturmgewehr, eine Pistole und über 2500 Schuss Munition gefunden. Dieses Vergehen sei jedoch verjährt, befand das Gericht.

«Jüdische Weltverschwörung»

Der 49-Jährige steht nicht zum ersten Mal in Konflikt mit der Justiz. Er wurde laut dem «Tages-Anzeiger» 2021 per Strafbefehl von der Basler Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt – wegen mehrfacher Rassendiskriminierung. Grund war ein Video, das er auf Youtube hochgeladen hatte. Dieses zeigt ihn bei einer Rede an der besagten Demonstration in Basel im 2018. Der Inhalt: die angebliche jüdische Weltverschwörung.

SIG reichte schon mehrfach Anzeige ein

Mit Interesse verfolgt auch der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG den Prozess. Der SIG hat in der Vergangenheit mehrfach Anzeige gegen den Ex-Pnos-Chef eingereicht, tritt in diesem Prozess aber nicht als beteiligte Partei auf.

Wir erhoffen uns ein klares Zeichen, dass der Rechtsstaat hier rote Linien zieht.
Autor: Jonathan Kreutner Generalsekretär SIG

Man erhoffe sich ein eindeutiges Urteil, das nachhaltig spürbare Konsequenzen für den Angeklagten habe, sagt SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner auf Anfrage. «Damit erhoffen wir uns auch ein klares Zeichen, dass der Rechtsstaat hier rote Linien zieht und eine abschreckende Wirkung für andere realisiert.»

Das Urteil am Baselbieter Strafgericht soll am Donnerstag verkündet werden. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Regionaljournal Basel, 11.11.24 17:30 Uhr ; 

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