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Streit um Zeitungs-Abo: Keine Angst vor der Schlichtungsbehörde
Aus Espresso vom 11.09.2020. Bild: Colourbox
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Streit um Abokosten Streit um Zeitungs-Abo: Keine Angst vor der Schlichtungsbehörde

Wem Unrecht geschieht, der kann sich an den Friedensrichter wenden und sich wehren. Und das ist keine Hexerei.

Ein «Espresso»-Hörer wollte sich für seine 93-jährige Mutter wehren, welche sich nicht mehr in der Lage fühlte, ein Tablet oder Computer zu bedienen. Denn nur so konnte sie ihre geliebte Zeitung – das «Echo von Grindelwald» – noch lesen. Wegen der Corona-Pandemie stellte die Herausgeberin, die Gossweiler Media AG, aber ihre Printausgaben im März ein – bei allen Titeln der «Jungfrau Zeitung».

Rechtlich ist der Fall klar: Der Verlag muss die Abokosten für die verbleibende Zeit rückerstatten. Die Gossweiler Media AG weigerte sich jedoch, und dem Hörer blieb nur der Gang vor die Schlichtungsbehörde.

Infos zur Schlichtungsbehörde

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In der Schweiz ist ein sogenannter Schlichtungsversuch obligatorisch vor einem Gerichtsverfahren. Ausnahme: Klagen auf Ehescheidungen, betreibungsrechtliche Klagen und bei Klagen mit einem Streitwert über 100’000 Franken können direkt beim Gericht eingereicht werden.

Das Schlichtungsverfahren findet im Rahmen einer mündlichen Verhandlung statt. Der Schlichter – je nach Gerichtsort heisst er Friedensrichter oder Vermittler – versucht, zwischen den Parteien eine Einigung zu vermitteln. Kommt kein Vergleich zustande, wird die Klagebewilligung erteilt. Danach kann die klagende Partei ihr Anliegen beim Gericht einreichen. Wer ein Schlichtungsgesuch einreicht, muss einen Vorschuss leisten, den er bei erfolgreichem Ausgang wiedererhält.

«Ich war froh um die Unterstützung der Anwältin»

Zwar kann jede Bürgerin und jeder Bürger auch ohne Rechtsbeistand vor die Schlichtungsbehörde, also vor einen Friedensrichter. Aber in diesem Fall war der Mann froh um die Hilfe. Jede Partei hätte sich dann zur Sachlage äussern können, erzählt der Mann nach dem Termin in Thun. Dann seien die Parteien noch einzeln angehört worden. Ihm sei dann ein Vorschlag unterbreitet worden, dass die Gossweiler Media AG den von ihm geleisteten Vorschuss für das Verfahren von 300 Franken und die Abo-Kosten bezahlt. Auf den Anwaltskosten blieb er zwar sitzen, er war aber einverstanden mit dem Vergleich.

Verleger lenkt ein

Wie «Espresso» von der Anwältin erfahren hat, kam es kurze Zeit später in einem zweiten Fall in derselben Sache zu einem Vergleich, noch bevor das Verfahren von der Schlichtungsbehörde beurteilt wurde. Die Gossweiler Media AG willigte in diesem Fall sogar ein, die Anwaltskosten zu übernehmen. «Espresso» weiss von noch mindestens einem weiteren Fall, wo sich eine Abonnentin mit einem Schlichtungsverfahren wehrt. Dieser Termin ist im Oktober.

Espresso, 11.09.2020, 08:13 Uhr

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