Ein «Espresso»-Hörer wollte sich für seine 93-jährige Mutter wehren, welche sich nicht mehr in der Lage fühlte, ein Tablet oder Computer zu bedienen. Denn nur so konnte sie ihre geliebte Zeitung – das «Echo von Grindelwald» – noch lesen. Wegen der Corona-Pandemie stellte die Herausgeberin, die Gossweiler Media AG, aber ihre Printausgaben im März ein – bei allen Titeln der «Jungfrau Zeitung».
Rechtlich ist der Fall klar: Der Verlag muss die Abokosten für die verbleibende Zeit rückerstatten. Die Gossweiler Media AG weigerte sich jedoch, und dem Hörer blieb nur der Gang vor die Schlichtungsbehörde.
«Ich war froh um die Unterstützung der Anwältin»
Zwar kann jede Bürgerin und jeder Bürger auch ohne Rechtsbeistand vor die Schlichtungsbehörde, also vor einen Friedensrichter. Aber in diesem Fall war der Mann froh um die Hilfe. Jede Partei hätte sich dann zur Sachlage äussern können, erzählt der Mann nach dem Termin in Thun. Dann seien die Parteien noch einzeln angehört worden. Ihm sei dann ein Vorschlag unterbreitet worden, dass die Gossweiler Media AG den von ihm geleisteten Vorschuss für das Verfahren von 300 Franken und die Abo-Kosten bezahlt. Auf den Anwaltskosten blieb er zwar sitzen, er war aber einverstanden mit dem Vergleich.
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Verleger lenkt ein
Wie «Espresso» von der Anwältin erfahren hat, kam es kurze Zeit später in einem zweiten Fall in derselben Sache zu einem Vergleich, noch bevor das Verfahren von der Schlichtungsbehörde beurteilt wurde. Die Gossweiler Media AG willigte in diesem Fall sogar ein, die Anwaltskosten zu übernehmen. «Espresso» weiss von noch mindestens einem weiteren Fall, wo sich eine Abonnentin mit einem Schlichtungsverfahren wehrt. Dieser Termin ist im Oktober.