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Bund muss Kläger Mehrwertsteuer auf Billag zurück erstatten
Aus Tagesschau vom 02.02.2017.
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Streit um Radio/TV-Gebühren Billag-Mehrwertsteuer muss zurückbezahlt werden

Das Bundesverwaltungsgericht bejaht die Rückzahlungspflicht bis ins Jahr 2007 zurück. Im beurteilten Fall 45.35 Franken.

Darum geht es

  • Das Bundesgericht entschied 2015, dass die Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.
  • Mehrere Personen verlangten danach von der Billag die Rückerstattung der bezahlten Mehrwertsteuer.
  • Die Billag wies entsprechende Begehren ab, worauf Betroffene ans Bundesverwaltungsgericht gelangten. Dieses entschied nun zugunsten der Kläger.

Das Bundesamt für Kommunikation Bakom muss die fälschlicherweise erhobene Mehrwertsteuer auf der Radio- und TV-Empfangsgebühr zurückerstatten. Das Bundesverwaltungsgericht gibt damit einem Mann recht, der die Mehrwertsteuer rückwirkend bis 2007 zurückverlangt hatte.

Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Bürger darauf vertrauen durften, dass die Rechnungen der Inkassostelle Billag korrekt seien. Auch wenn jahrelang niemand gegen die Mehrwertsteuer von 2,5 Prozent geklagt habe, sei dies rechtlich kein Einverständnis. Erst nach dem Urteil des Bundesgerichts vom April 2015 konnte man wissen, dass die Steuer zu Unrecht erhoben werde.

Die Stiftung für Konsumentenschutz vertritt rund 5000 Personen, die eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer verlangen. Geschäftsführerin Sara Stalder fordert: «Eigentlich muss das Recht auf alle angewendet werden.»

Audio
Bundesamt für Kommunikation muss Mehrwertsteuer zurückerstatten
aus Rendez-vous vom 02.02.2017. Bild: Keystone
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Rund 100 Franken pro Empfänger fällig

Es gehe nun darum, dass das Bakom diesen Entscheid für alle Leute umsetzt. «Dafür werden wir uns einsetzen», so Stalder. Nicht nur die Kläger, sondern alle Zahler müssten die irrtümlich bezahlte Steuer zurückerhalten und zwar rückwirkend für zehn Jahre. Pro Person wäre das ein Betrag von rund 100 Franken.

Die Mehrwertsteuer belief sich in der fraglichen Zeit auf 21 bis 33 Millionen Franken jährlich. Total wären also 200 bis gut 300 Millionen Franken fällig, plus fünf Prozent Verzugszins. Zahlen müsste diese Rechnung das Bakom, also der Bund, weil das Geld weder der SRG noch der Billag zugute kam, sondern ins Bundesbudget floss.

Wie das Bakom reagiert, ist noch offen. Zuerst müsse das Urteil analysiert werden, hiess es. Ein Weiterzug ans Bundesgericht wäre möglich.

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