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Strengeres Asyl-Regime Parlament prüft Bezahlkarten für Asylsuchende – Schwyz geht voran

Nach dem Ständerat unterstützt auch der Nationalrat ein Bezahlsystem für Asylsuchende mit Debitkarten.

Das Parlament äussert Sympathien für eine Bezahlkarte für Asylsuchende. Der Nationalrat lässt prüfen, wie ein solches Zahlungsmittel landesweit eingeführt werden könnte. Mit 128 zu 59 Stimmen und mit 5 Enthaltungen überwies der Nationalrat ein Postulat der Staatspolitischen Kommission. Mit Nein stimmten SP und Grüne. Ein ähnliches Postulat hat zuvor schon der Ständerat überwiesen.

Mit dem System der Bezahlkarten soll verhindert werden, dass Asylsuchende in bar ausbezahlte Sozialhilfe ins Heimatland überweisen. Da die Kantone für die Auszahlungen zuständig sind, soll der Bundesrat deshalb abklären, wie die Kantone bei der Einführung der Karte unterstützt werden könnten.

Im Kanton Schwyz bereits beschlossene Sache

Ob künftig Guthaben auf Debitkarten statt Bargeld an Asylsuchende abgegeben werden soll, wird aktuell in mehreren Kantonen debattiert. Das Berner Kantonsparlament stellte sich im Juni hinter einen entsprechenden Vorstoss. Bei dieser Richtlinienmotion hat die Regierung jedoch grossen Spielraum bei der Umsetzung.

An einem Schalter wird eine 10-Franke-Note ausbezahlt.
Legende: Virtuelles Guthaben statt Bargeld: Aslysuchende sollen so unter anderem kein Geld mehr verschicken können. Keystone/Christian Beutler

Der Kanton Schwyz indes will in dieser Sache vorwärtsmachen. Eine Mehrheit des Kantonsrats hat am Mittwoch einen Vorstoss der SVP unterstützt, welcher Debitkarten fordert. Wie auch auf nationaler Ebene stellte sich in Schwyz nur die Ratslinke gegen die Bezahlkarten. Es gehe bloss darum, die Asylsuchenden einzuschränken, hiess es in einem Votum.

Die echten Flüchtlinge haben kein Problem mit diesem System. Nur jene, die Geld in die Heimat schicken wollen.
Autor: Bruno Beeler Mitte-Kantonsrat Schwyz

Auf bürgerlicher Seite tönte es anders. Dass in Deutschland bereits Versuche mit Debitkarten laufen, verstärke den Druck auf die Schweiz. Bargeld habe eine Sogwirkung, hiess es von der SVP, Asylsuchende würden dann vermehrt in die Schweiz flüchten. Bruno Beeler von der Mitte-Partei sagte: «Die echten Flüchtlinge haben kein Problem mit diesem System. Nur jene, die Geld in die Heimat schicken wollen.»

Ähnliche Argumente in Bundesbern

Auch in der Debatte im Nationalrat wurden ähnliche Argumente vorgebracht. Das Ziel der Karte sei, dass Sozialhilfegelder gezielt verwendet würden, sagte Andreas Glarner (SVP/AG) für die Staatspolitische Kommission des Nationalrats. Gegenüber SRF betont Glarner: «Wer bei uns Asyl geniesst und von der Öffentlichkeit lebt, muss in der Verwendung dieser Gelder eingeschränkt werden.»

Zudem würde die Einführung von Bezahlkarten eine abschreckende Wirkung entfalten. «Wenn sie nicht mehr Geld nach Hause schicken, um den nächsten Mitbürger ins Boot zu holen, dann hört es auf.»

SP-Nationalrätin Céline Widmer bezweifelt dagegen, dass die illegale Migration durch Bezahlkarten gebremst werden kann. «Die SVP will ein Bürokratiemonster schaffen, das auch die Kantone nicht wollen.» Es handle sich um reine Symbolpolitik.

«Es gibt überhaupt keine Evidenz, dass das wenige Geld zweckentfremdet wird, das den Asylsuchenden zur Verfügung steht», so die Zürcher Parlamentarierin. Auch in der Ratsdebatte mahnten linke Rednerinnen und Redner, dass die Sozialhilfe kaum den täglichen Bedarf der Asylsuchenden decke und nicht in grossem Stil in die Heimat geschickt werde.

Sozialdirektorenkonferenz lehnt Bezahlkarte ab

Box aufklappen Box zuklappen

Die Sozialdirektorenkonferenz der Kantone (SODK) spricht sich gegen Bezahlkarten für Asylsuchende aus. Zunächst sei der SODK-Vorstand der Ansicht, dass es Umgehungsmöglichkeiten gebe, sagt Generalsekretärin Gaby Szöllösy gegenüber SRF. «Asylsuchende können auch mit einer Bezahlkarte zu Bargeld kommen, indem sie Güter mit der Karte kaufen und dann verkaufen.» Zudem bringe es einen beträchtlichen bürokratischen Aufwand mit sich, Bezahlkarten einzuführen. «Insgesamt ist unser Eindruck: Der Aufwand wäre relativ gross und der Nutzen relativ klein.»

Es liege in der Kompetenz und im Ermessen der Kantone, ob und inwieweit die Sozialhilfe als Geld- oder als Sachleistung ausgerichtet werden solle, sagte Justizminister Beat Jans im Nationalrat. Dem Bund stehe in diesem Bereich kein Weisungs- oder Aufsichtsrecht zu, und eine Gesetzesänderung auf Landesebene sei nicht nötig.

Regionaljournal Zentralschweiz, 12.9.2024, 6:31 Uhr ; 

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