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Suizid vorgetäuscht Mord von Kehrsatz: Obergericht bestätigt Urteil für Sanitäter

  • Ein Rettungssanitäter muss 20 Jahre ins Gefängnis, weil er 2022 in Kehrsatz seine Frau getötet haben soll.
  • Das Obergericht Bern hat am Mittwoch das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Dem Mann wird vorgeworfen, seine Ehefrau Mitte Dezember 2022 in der ehelichen Wohnung im bernischen Kehrsatz umgebracht zu haben.

Der angehende Rettungssanitäter soll der Frau das Beruhigungsmittel Dormicum verabreicht und sie dann im Schlaf erdrosselt haben. «Die Indizien geben schlicht und einfach ein stimmiges Gesamtbild», stellte die Präsidentin der obergerichtlichen Strafkammer am Mittwoch bei der Urteilsbegründung fest. Es gebe keine unüberwindlichen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten.

Ehefrau «eliminiert»

Der Angehörige einer Freikirche habe eine aussereheliche Beziehung gehabt und sich nicht zwischen seiner Frau und der neuen Liebe entscheiden können und auch in der Freikirche nicht das Gesicht verlieren wollen.

Mordprozess Kehrsatz
Legende: 2022 erschütterte die Berner Vorortsgemeinde Kehrsatz ein Mord. wikipedia commons/Gidoca

Er habe beide Frauen angelogen und hingehalten, statt Verantwortung zu übernehmen und reinen Tisch zu machen. Als sein Lügengebäude immer mehr unter Druck geraten sei, habe der angehende Rettungssanitäter seine Ehefrau eliminiert.

Selbstmord mit Kabelbindern vorgetäuscht

Anschliessend habe er alles versucht, um die Tat als Selbstmord der Frau erscheinen zu lassen. Für das Obergericht war die Qualifikation der Tat als Mord unbestritten, ebenso die lange Freiheitsstrafe – Haare, DNA-Spuren und Internetrecherchen.

Der Angeklagte habe sich selbst immer wieder in Widersprüche verstrickt, kam auch das Obergericht zum Schluss. An den Kabelbindern um den Hals der Frau hätten sich just bei den Verschlüssen und an den Enden seine DNA-Spuren gefunden, nicht aber solche seiner Frau. Beim Auffinden der Toten seien zudem deren Haare und eine Decke unnatürlich schön drapiert gewesen.

Im Internet nach Beruhigungsmittel gesucht

Der Angeklagte habe vor der Tat im Internet auch nach Informationen zum Beruhigungsmittel Dormicum und zum Erwürgen von Menschen gesucht. Dass er dies als angehender Rettungssanitäter aus beruflichem Interesse getan haben soll, nahm ihm auch das Obergericht nicht ab. Im Umfeld der Frau deute nichts auf einen Suizid hin, auch nicht auf eine Kurzschlusshandlung, kam die Präsidentin der Obergerichtskammer zum Schluss.

Hingegen habe der Angeklagte diese These unter die Leute gebraucht, namentlich am Tattag. Schliesslich sei auch einem Arbeitskollegen bei der Rettungssanität am Tattag das Verhalten des Mannes derart merkwürdig vorgekommen, dass er die Polizei informiert habe. Das sei etwas, was ein guter Arbeitskollege bestimmt nicht leichtfertig tun würde, kam das Obergericht weiter zum Schluss.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 22.10.2025, 17:30 Uhr ; 

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