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SVP-Motionen mit Nebeneffekt Schluss mit illegalen Holzgeschäften

Das Parlament ist für sauberen Holzhandel nach EU-Recht. Den Anstoss gab die SVP, die nur den Export schützen wollte.

Illegal gefälltes Holz darf in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden. Der Ständerat hat als Zweitrat eine Änderung des Umweltgesetzes ohne Gegenstimme gutgeheissen, um Handelshemmnisse gegenüber der EU abzubauen.

Deklarationspflicht «für jede Person»

Die Räte gehen bei dieser Revision des Umweltschutzgesetzes allerdings weiter als die Vorschläge des Bundesrats. Dieser sieht vor, dass Händler dokumentieren müssen, von wem sie Holz und Holzerzeugnisse bezogen haben und wem sie diese weitergegeben haben.

Der Nationalrat schrieb zusätzlich die Weiterführung der Deklarationspflicht für Händler zu Art und Herkunft des Holzes gegenüber den Konsumenten ins Gesetz. Die kleine Kammer schloss sich oppositionslos an und ergänzte, dass die Pflicht nicht nur für Händler, sondern für «jede Person» gilt.

Weitere Produkte und Rohstoffe im Visier

Auch für andere Rohstoffe und Produkte als Holz kann der Bundesrat zudem neu Anforderungen für das Inverkehrbringen festlegen. Voraussetzung ist, dass Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belasten oder natürliche Ressourcen gefährdet sind. Dieser vom Nationalrat eingebrachten Ergänzung schloss sich der Ständerat an. Der Nationalrat zielte mit der Ergänzung auf das umstrittene Palmöl.

Ständerat Hans Wicki (FDP/NW) scheiterte mit seinem Antrag, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, da sie «sehr weit» gehe. Es sei ein schlechter Rat, in Eile zugunsten der Holzbranche zu legiferieren. Auch seien die anderen betroffenen Branchen nicht angehört worden.

SVP-Vorstösse führen zu Anpassung an EU-Recht

Die vom Bundesrat ausgearbeitete Gesetzesänderung geht auf zwei Motionen der SVP zurück. Peter Föhn (SVP/SZ) und Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG) verlangten damit gleichlange Spiesse für Holzexporteure.

Föhn machte deutlich, dass die SVP zwar einzig und allein für die Holzbranche einen Antrag gestellt habe. Die jetzige Ausweitung ergebe aber Sinn, wenn in einer anderen Branche Not am Mann sei.

Anders als die EU kennt die Schweiz bislang keine gesetzliche Regelung, um gegen Holz aus illegalem Holzschlag vorzugehen. Daher sollen Handelshemmnisse gegenüber der EU abgebaut werden, indem eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR entspricht. Erste Treffen mit den entsprechenden EU-Gremien seien bereits erfolgt, so Sommaruga.

Der Ständerat hiess die Anpassungen im Umweltschutzgesetz am Ende mit 35 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen gut. Die Vorlage geht nun nochmals zurück an den Nationalrat.

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