- Polizeimeldungen sollen künftig Alter, Geschlecht und Nationalität von Täterinnen, Tätern, Verdächtigen und Opfern enthalten müssen.
- Der Ständerat unterstützt einen Vorstoss aus der SVP, der landesweite Vorschriften dazu fordert.
Mit 23 zu 16 Stimmen hat der Ständerat eine Initiative von Nationalrat Benjamin Fischer (ZH) unterstützt. Die Rechtskommission (RK-S) hatte mit Stichentscheid von Präsident Andrea Caroni (FDP/AR) ein Nein beantragt. Durchsetzen konnte sich aber Pirmin Schwander (SVP/SZ) mit dem Antrag auf Annahme.
Die Initiative verlangt eine Änderung der Strafprozessordnung. Bei der Orientierung der Bevölkerung sollen Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Täterinnen und Täter, Tatverdächtigen und Opfer bekannt gegeben werden müssen. Ausnahmen sind aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes möglich oder wenn eine Person durch die Angaben der Nennung identifiziert werden kann.
Es bestehe Unsicherheit in der Frage, wer in Polizeimeldungen für die Frage der Nennung von Nationalitäten zuständig sei, sagte Schwander im Rat zu seinem Antrag. Die Initiative sei eine Gelegenheit, Regelungen zu schaffen. «Wenn nicht kommuniziert wird, schürt das Mutmassungen», sagte er.
Gesetzesentwurf wird ausgearbeitet
Eine knappe Mehrheit der Ständeratskommission war gegen die Vorgabe, welche Angaben Strafverfolgungsbehörden in ihren öffentlichen Mitteilungen zwingend machen müssen. Bei hängigen Verfahren sei die Frage in der Hälfte der Kantone geregelt, erwähnte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH).
Ein Eingriff in die kantonale Hoheit sei daher nicht angezeigt. Dass die Staatsangehörigkeit von Täterschaft und Opfer bekannt sei, könne von Interesse sein, müsse es aber nicht.
Der Nationalrat hatte Fischers Vorstoss mit 100 zu 84 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Die SVP stimmte damals fast geschlossen dafür, Mitglieder von Mitte und FDP unterstützten das Anliegen teilweise. Die zuständige Nationalratskommission kann nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.