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Tabakproduktegesetz verschärft Kein Tabak mehr unter 18 Jahren

  • Der Bundesrat will das Tabakproduktegesetz verschärfen und dabei ein nationales Verkaufsverbot an unter 18-jährige Personen einführen.
  • E-Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen werden dem Gesetz für Passivrauchen unterstellt und somit an Orten mit Rauchverbot untersagt.
  • Laut der Botschaft zum neuen Tabakproduktegesetz ist zudem die Legalisierung von Snus geplant.

Mit dem neuen Tabakproduktegesetz will der Bundesrat den Jugendschutz verstärken, nachdem das Parlament im ersten Anlauf neuen und weitergehenden Werbebeschränkungen eine Absage erteilt hatte. Die Altersgrenze beträgt derzeit je nach Kanton zwischen 16 und 18 Jahre, wobei drei Kantone keine Alterslimite kennen.

Bei nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten und bei Tabakprodukten zum Erhitzen ist eine gegenüber herkömmlichen Zigaretten differenzierte Reglementierung vorgesehen. Diese Produkte werden dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen unterstellt. Damit wird ihre Verwendung an Orten mit Rauchverbot untersagt.

Über zwei Millionen Menschen rauchen in der Schweiz

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Der Tabakkonsum ist eines der gravierendsten Probleme für die öffentliche Gesundheit und die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) rauchen über zwei Millionen Menschen, was rund einem Viertel der Bevölkerung entspricht. Jedes Jahr sterben 9500 Personen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, das heisst an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, an Krebs oder an einer Atemwegserkrankung. Das sind 15 Prozent aller Todesfälle in der Schweiz.

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