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Taxifahrer in Luzern erstochen Zehn Jahre Gefängnis für Luzerner Messerstecher

Das Kriminalgericht hat einen 31-Jährigen schuldig gesprochen, der vor knapp drei Jahren einen Taxifahrer erstochen hat.

Drei Männer waren an der tödlichen Tat vom März 2020 beteiligt. Weil die Heroin- und Kokainkonsumenten Geld für ihre Drogen brauchten, planten sie einen Taxifahrer auszurauben. Einer der Männer bedrohte den Fahrer mit einem Messer. Als sich dieser aber wehrte, eskalierte die Situation.

Er sei in Panik geraten, sagte der Täter im Nachhinein, und habe deshalb zugestochen. 16 Messerstiche fügte er dem Taxifahrer zu. Die drei Männer verliessen den Tatort darauf – mit einer Beute von 400 Franken.

Familienvater starb vor Ort

Der 51-jährige Taxifahrer erlag seinen Verletzungen noch am Tatort – in der Nähe der Jugendherberge beim Rotsee in Luzern. Er hinterliess eine Frau und vier Kinder.

Das Luzerner Kriminalgericht wertet die Tat nun als vorsätzliche Tötung und hat den heute 31-jährigen Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt, wie es im frisch veröffentlichten Urteil heisst. Die Strafe liegt unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre gefordert hatte, aber über den 8 Jahren, für die die Verteidigung plädierte.

Der Verurteilte befindet sich seit der Tat im Gefängnis. Im Prozess hatte er sich reuig und geläutert gezeigt, und gesagt, die Tat habe ihn dazu gebracht, Schluss mit den Drogen zu machen.

Umstrittene Aussagen der weiteren Beteiligten

Das Kriminalgericht hat auch die beiden anderen Männer verurteilt, die an der Tat beteiligt waren. Den einen zu zwei Jahren Gefängnis bedingt – wegen Mittäterschaft. Ihm war vorgeworfen worden, dass er die Idee für den Überfall hatte und dem Haupttäter dazu das Messer und die Tatanweisung gab. Er hatte dies vor Gericht bestritten, konnte damit aber offensichtlich nicht überzeugen.

Der andere Beteiligte wurde wegen Gehilfenschaft zu einem halben Jahr Gefängnis bedingt verurteilt. Der Mann hatte zwar ausgesagt, er habe nichts vom geplanten Überfall gewusst. Dem schenkte das Kriminalgericht aber keinen Glauben und geht davon aus, dass er vorsätzlich Hilfe zum Raub geleistet habe.

Alle drei Urteile sind noch nicht rechtskräftig, sie können ans Luzerner Obergericht weitergezogen werden.

SRF 4 News, 07.01.2023, 01:00 Uhr ; 

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