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Terrororganisation Hamas-Verbot tritt in Kraft – was gilt?

Morgen tritt das Hamas-Verbot in Kraft. Welche Auswirkungen hat es auf Demonstranten, Hilfswerke und Aktivisten?

Folgen für das Verhalten in sozialen Netzwerken: Wer Inhalte der Hamas liked oder teilt oder per Whatsapp weiterschickt, macht sich unter Umständen strafbar. Dann nämlich, wenn das Verhalten als Unterstützung einer Terrororganisation gewertet werden kann. Das Gleiche gilt schon seit längerem für Bilder und Posts, die den IS oder Al-Kaida verherrlichen. Ob bei Hamas-Propaganda der gleich strenge Massstab gilt, wird die Rechtsprechung zeigen.

Folgen für Demonstrationen: Jede Propaganda für die Hamas ist verboten. So kann auch das Schwenken einer Hamas-Flagge an einer Demo problematisch sein. Die Palästina-Fahne hingegen ist erlaubt. Palästina und Hamas sind nicht dasselbe.

Junge Frau schwenkt grüne Fahne.
Legende: Das Schwenken der grünen Hamas-Flagge könnte als Unterstützung einer Terrororganisation ausgelegt werden. Im Bild eine Aufnahme aus dem Gazastreifen 2006. AP Photo / Khalil Hamra

Folgen für Aktivismus: Das Engagement für die Bevölkerung in Palästina bleibt natürlich erlaubt. Wenn Aktivismus aber in irgendeiner Form die Hamas stärkt oder propagiert, überschreitet er die Schwelle der Strafbarkeit. Laut Geri Müller, Präsident der «Gesellschaft Schweiz Palästina», hat der Vorstand der «Gesellschaft Schweiz Palästina» nie die Hamas unterstützt. «Jedoch war ein Austausch möglich.» Das Verbot könne nun dazu führen, dass propalästinensische Gruppen unter verstärkte Beobachtung gerieten.

Erleichterung bei Schweizer Jüdinnen und Juden

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Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) erhofft sich vom Hamas-Verbot eine konsequente Verfolgung von Aktivitäten in der Schweiz. «Hamas-Unterstützung – ob finanziell, durch Propaganda oder an Demonstrationen – kann strafrechtlich verfolgt werden», schreibt Jonathan Kreutner, Generalsekretär des SIG. Dank des Verbots könnten Finanzgeschäfte über die Schweiz unterbunden werden, und die Hamas dürfe in der Schweiz weder als Akteur auftreten noch Strukturen unterhalten. «Damit wird die Schweiz – wie die EU und die USA – kein möglicher Rückzugsort mehr für diese Terrororganisation sein.»

Folgen für Spenden: Wer an eine Privatperson oder eine Organisation Geld schickt – vielleicht in der Absicht, Palästinenserinnen und Palästinensern zu helfen – sollte prüfen, wer dahintersteckt. Wer nämlich Geld an ein Hamas-Mitglied überweist oder an eine Person, die damit die Hamas unterstützt, macht sich unter Umständen strafbar.

Folgen für Schweizer Hilfswerke: Die meisten humanitären Organisationen, die im Gazastreifen tätig sind, kommen nicht umhin, sich mit Ministerien abzustimmen, die von der Hamas «kontrolliert» sind. Dennoch gehen Schweizer Hilfswerke und auch die UNRWA nicht davon aus, dass das Hamas-Verbot Auswirkungen auf ihre Arbeit oder die ihrer Partnerorganisationen vor Ort hat. Denn laut Schweizer Strafgesetzbuch sind humanitäre Dienste ausdrücklich vom Verbot der Unterstützung terroristischer Organisationen ausgenommen. Die schweizerische Friedensstiftung Swisspeace drückt es so aus: «Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser ist kein illegaler Akt, selbst wenn auch Hamas-Mitglieder Wasser trinken.» Laut Swisspeace hat sich aber der Aufwand gegenüber ihren Geldgebern erhöht, weil sie sich stärker erklären und Fragen beantworten muss.

Folgen für die Bevölkerung in Palästina: Laut Swisspeace hat das Hamas-Verbot in der Schweiz höchstens indirekte Auswirkungen auf die palästinensische Bevölkerung: Ihr könnte vorgehalten werden, sie habe 2006 mit der Hamas eine Terrororganisation gewählt und solle sich nun nicht beklagen. Das könne mittelfristig das Engagement von Schweizer Organisationen beeinträchtigen, da sie den Gazastreifen aus Angst vor Reputationsschäden meiden könnten – was negative Auswirkungen auf die Bevölkerung in Gaza hätte.

Gespräche erlaubt: Laut Müller von der «Gesellschaft Schweiz Palästina» hat der bisherige Austausch von Schweizer Vertretern mit der Hamas den Menschen in Gaza Erleichterungen gebracht. «Dies könnte sich nun ins Gegenteil verkehren – bei der Hamas handelt es sich um eine Organisation, die auch zivile Funktionen ausübt und deshalb eng mit der palästinensischen Bevölkerung in Gaza verflochten ist.» Diplomatische Kontakte oder Friedensgespräche bleiben allerdings erlaubt.

Tagesgespräch, 12.5.2025, 13 Uhr; herb

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