Das ist die Ausgangslage : Am Montag gab es einen runden Tisch mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider rund um die Frage der steigenden Gesundheitskosten. Dort einigten sich die Akteure im Gesundheitswesen darauf, dass ab 2026 jährlich rund 300 Millionen Franken eingespart werden sollen. Die Krankenkassenprämien steigen 2025 bereits das dritte Mal in Folge mit einem überdurchschnittlichen Prämienanstieg, nächstes Jahr gibt es im Schnitt einen Anstieg von sechs Prozent. Weil die Menschen immer älter werden, (die Zahl der über 80-jährigen Menschen in der Schweiz wird sich bis 2045 mehr als verdoppeln), mehr medizinischen Leistungen, neuen Medikamenten werden die Kosten wohl auch noch weiter steigen.
Viele Akteure mischen mit: Dass man etwas tun muss, ist allen klar. Deswegen gibt es immer wieder Ideen, Diskussionen und auch Volksabstimmungen. Eigentlich sind in der Schweiz aber die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig. Der Bund steuert die Gesundheitskosten unter anderem über das Krankenversicherungsgesetz KVG. Zudem diskutieren die Tarifpartner (Ärztinnen, Krankenkassen, Pharmabranche, etc.) direkt miteinander.
Massnahmen des Bundes: Der Bund setzt beim Gesundheitswesen stark auf die sogenannten Tarifpartner. Diese sollen sich untereinander einigen. Ein Beispiel dafür ist der neue ambulante Tarif, der voraussichtlich ab 2026 gelten soll. Zudem hat der Bundesrat 2018 verschiedene Massnahmen verabschiedet, um die steigenden Gesundheitskosten zu dämpfen. Über einige der Massnahmen wird der Nationalrat im Dezember diskutieren.
Beispiel Medikamentenpreise: Der Bundesrat kommt immer wieder mit Vorschlägen ins Parlament. Unter den Massnahmen, welche der Nationalrat im Dezember diskutieren wird, hat es ein paar umstrittene Punkte. Beispielsweise sollen Pharmahersteller künftig verpflichtet werden, einen Teil ihres Umsatzes an die Krankenversicherungen zurückzuerstatten, wenn ein Arzneimittel ein grosses Marktvolumen hat. Hier wehrt sich die Pharmabranche massiv.
Massnahmen Kantone: Ein weiterer Akteur sind die Kantone. Die Kantone stellen die Versorgung der Bevölkerung in Spitälern und Pflegeheimen sicher. Zudem sind sie für die ambulante Pflege zu Hause, die psychiatrischen Dienste sowie die Notfallversorgung und das Rettungswesen zuständig.
Beispiel Spitalplanung: Hier sind auch die Kantone zuständig. Häufig denken diese aber (zu) kleinräumig, so dass der Spruch: «Jedes Täli, sein Spitäli» noch immer stimmt. In der Ostschweiz haben sechs Kantone drei Jahre an einer gemeinsamen Spitalplanung gearbeitet, bevor sich drei Kantone zurückgezogen haben. Damit ist die grossflächige Planung gescheitert.