Wer sich in einem akuten Liquiditätsengpass befindet und daher aktuellen Forderungen wie Lohnzahlungen oder Lieferantenrechnungen nicht nachkommen kann, kann beim zuständigen Gericht ein Gesuch um Nachlassstundung einreichen.
Genau das hat die Forster Swiss Home AG, der kriselnde Thurgauer Küchenbauer, getan. Das Unternehmen war zuletzt in den Schlagzeilen, weil es die April-Löhne für 135 Mitarbeitende nicht zahlen konnte. Das Bezirksgericht Arbon hat Forster die Nachlassstundung gewährt. Diese gilt für vier Monate.
Der Verwaltungsrat von Forster will damit Zeit gewinnen. Es würden nun Wege für eine Sanierung ausgearbeitet und die unternehmerischen Tätigkeiten fortgeführt, heisst es in einer Forster-Stellungnahme. «Die Forster Swiss Home führt ihre Geschäfte im gewohnten Rahmen weiter.» Eine Sachwalterin wurde eingesetzt, eine Zürcher Anwaltskanzlei, die jetzt alles begleitet, überwacht und organisiert.
Löhne bis im Juli
Derweil warten die Mitarbeitenden noch immer auf ihre Löhne. Dass die Nachlassstundung jetzt aber gewährt wurde, bedeutet auch, dass für die Mitarbeitenden Bewegung in die Sache kommt: Sie können ihr Gehalt jetzt beim Kanton beantragen.
Lohnforderungen sind grundsätzlich privilegierte Forderungen.
Daniel Wessner vom Thurgauer Amt für Wirtschaft und Arbeit sagt: «Die Arbeitslosenversicherung kann ab sofort die Gesuche der Mitarbeitenden entgegennehmen und die Löhne auszahlen.» Und zwar zu 100 Prozent – auch rückwirkend für den April und den Mai, insgesamt für vier Monate bis und mit Juli. Die provisorisch verfügte Nachlassstundung dauert bis Mitte September.
«Lohnforderungen sind grundsätzlich privilegierte Forderungen», sagt Daniel Wessner. Das heisst: Bringt Forster die nötigen Mittel zusammen, müssen zuerst die Löhne gezahlt werden – und erst in zweiter Linie kommen die Lieferanten dran, die allenfalls darauf warten, dass Rechnungen bezahlt werden.
Private Kunden: «Vertrag prüfen»
Für die betroffene Kundschaft, die auf eine Forster-Küche wartet, gilt Privatrecht. Dies habe daher nicht direkt etwas mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit zu tun. Daniel Wessner: «Die Leute haben einen Vertrag und können darauf beharren. Sie müssen allenfalls nachlesen, wie sie den Vertrag auflösen oder kündigen können.»
Für den Moment gibt es seitens Forster Swiss Home AG keine weiteren Informationen, wie es weitergeht. Man werde zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informieren.