2017 sorgte ein Tierquäler in Hefenhofen (TG) schweizweit für Schlagzeilen. Nun zeigt sich in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft: Neben dem mutmasslichen Tierquäler müssen sich auch zwei Metzger vor Gericht verantworten. Sie sollen illegalen Fleischhandel betrieben haben.
Im August 2017 wurden auf dem Hof in Hefenhofen rund 300 Tiere wie Pferde, Schafe oder Hühner vom Militär abgeholt. Darunter befanden sich auch 75 Schweine mit Verletzungen, sogenannte Kümmerer. Die beiden Metzger eines Familienbetriebs – es sind Vater und Sohn angeklagt – sollen geltende Vorschriften absichtlich umgangen haben.
Geschäfte unter der Hand
Kümmerer dürfen nie in einer Fleischtheke landen. Der Seniorchef des Familienbetriebs soll auf dem Vorplatz seiner Metzgerei die Kümmerer wissentlich aussortiert und noch vor der Begutachtung durch einen Tierarzt in einen Transporter verladen haben, der zu eben jenem Hof in Hefenhofen gehörte.
Die nicht zum Verzehr geeigneten Schweine hatten unbekannte innere und/oder äussere Erkrankungen, wurden auf dem Hof in Hefenhofen trotzdem gemästet, dann illegal vom gleichen Metzger zurückgekauft und verarbeitet. Zwischen 120 und 150 Kümmerer sollen es gewesen sein – abgerechnet wurde laut Anklage bar und ohne Quittung.
Fleisch gelangte auf den Markt
Sowohl die Metzger als auch der Mastbetrieb hätten so konstant Gewinn erwirtschaftet, heisst es. Der Fleischhandel sei illegal gewesen und es sei «Kümmererfleisch ohne Ausnahmebewilligung des Veterinäramtsarztes» auf den Schweizer Fleischmarkt gelangt.
Die Anklage fordert bedingte Haftstrafen von neun, beziehungsweise zwölf Monaten plus Ersatzforderungen über je 52'000 Franken. Die Vorwürfe:
- Mehrfache Tierquälerei
- Mehrfache Vergehen gegen das Tierseuchengesetz
- Gewerbsmässige Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz.
Die Hauptverhandlung findet zwischen dem 1. und 21. März 2023 am Bezirksgericht Arbon statt. Es gilt die Unschuldsvermutung.