Die Pferde des mutmasslichen Tierquälers Ulrich K. aus dem Thurgau haben Druse, eine hochansteckende Infektionskrankheit. Ein Brief des Anwalts von Ulrich K. zeigt, dass der Kanton Thurgau von Anfang an gewusst hat, dass mindestens zwei Pferde krank sein könnten.
Acht Armeepferde erkrankt
Schon am Montag machte «Schweiz aktuell» bekannt, dass einige Armeetiere im Kompetenzzentrum Schönbühl (BE), wo die Hefenhofen-Pferde vorübergehend untergebracht waren, von Druse betroffen sein könnten. Nun bestätigte Armee-Sprecher Daniel Reist die Erkrankung von acht Armeepferden. Die Tiere seien aber bereits wieder auf dem Weg der Besserung, nur noch drei hätten Fieber.
Ob sich die Armeepferde bei den Hefenhofen-Pferde angesteckt haben, ist weiterhin nicht ganz klar. Der Verdacht erhärtet sich aber: «Es ist eine wahrscheinliche Annahme, dass das Bakterium durch die Pferde aus Hefenhofen eingeschleppt wurde. Hundertprozentig nachweisen lässt sich das aber wohl nicht», so Kommandant Jürg Liechti gegenüber dem «Blick».
Der Kanton hätte aber von infizierten Tieren ausgehen müssen. Ein Brief des Anwalts von Ulrich K., der «Schweiz aktuell» vorliegt, zeigt, dass schon bei der Räumung des Hofs Verdachtsmomente vorlagen. Den zuständigen Veterinär habe dies aber nicht interessiert. Im Brief schreibt der Anwalt: «Auf meine Nachfrage hin, ob er Proben von den beiden Tieren nehmen und diese untersuchen lassen werde, teilte er mir mit, dass er dies nicht tun werde.»
Das heisst, einige Pferde von Hefenhofen waren bereits vor der Versteigerung mit Drusen infiziert und wurden sogar krank. Der Kanton Thurgau wusste von Anfang an davon, informierte aber weder die Züchter noch die Armee, welche die Pferde letzte Woche öffentlich versteigerte.
Das bestätigt Armee-Sprecher Reist: «Uns wurde gemeldet, dass keine meldungspflichtigen Krankheiten vorliegen». Und die Druse sei keine meldungspflichtige Krankheit. Vielleicht hätte das Militär bezüglich der Versteigerung anders beraten, hätte sie von den Erkrankungen gewusst, sagte Reist.
«Wir hatten Kenntnis davon»
Der Kanton Thurgau bleibt bei seiner Aussage: «Wir hatten Kenntnis davon, dass der Anwalt dies mitgeteilt hatte», sagt Walter Hofstetter, Leiter Informationsdienste Thurgau. Man sei aber davon ausgegangen, dass dies nur ein Versuch gewesen sei, die Beschlagnahmung und Räumung des Hofs zu verhindern.
Hofstetter stellt klar: Der Kanton habe nicht falsch gehandelt. Am Tag der Räumung habe man keine Drusen bei den Pferden, die man vom Hof geholt habe, festgestellt. In einem Brief teilte der Kanton zudem mit, dass es sowieso keine Informationspflicht gäbe, da die Krankheit seit einem Jahr nicht mehr meldepflichtig sei.
Dies sieht Pferdezüchter Christoph Saner anders: «Es geht hier um ansteckende Infektionskrankheiten.» Der Kanton Thurgau habe in diesem Fall falsch reagiert.