- Die Massnahmen, um die Vogelgrippe in der Schweiz einzudämmen, gelten ab Mai nicht mehr.
- Das hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beschlossen, weil sich die Situation entschärft habe.
- Für Halterinnen und Halter von Geflügel besteht weiterhin eine Meldepflicht.
Laut BLV sind in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten. «Vogelgrippefälle kommen zwar weiterhin in weiten Teilen Europas vor, seit Ende März 2023 sind die Anzahl Fälle jedoch rückläufig», schreibt das Amt in einer Medienmitteilung .
Das Risiko einer Verbreitung des Virus sei derzeit tiefer, weil viele Vögel brüten würden und somit ortsgebunden seien. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel sinke, da diese ihre Sommerquartiere grösstenteils erreicht hätten. Wildvögel könnten aber unentdeckt Träger des Virus sein.
Mehrere Fälle registriert
Die Vogelgrippe grassierte diesen Winter fast weltweit. In der Schweiz erkrankten vor allem Wildvögel, unter anderem Möwen. Gemäss einer Übersichtskarte des BLV gab es vor allem in der Nähe des Zürichsees etliche Fundstellen.
Auch am Bodensee sowie in der Nähe von Gewässern in Innerschweizer Kantonen gab es mehrere Vogelgrippefälle bei Wildtieren. Im Kanton Freiburg wurden Anfang März zwei Fälle gemeldet. Im Kanton Zürich waren derweil drei kleine Tierhaltungen von der Seuche betroffen, unter anderem ein Betrieb mit Legehennen.
Vogelgrippe könnte wieder aufflammen
Trotz der entschärften Situation ruft das BLV zur Wachsamkeit auf. Personen, die Geflügel halten – auch hobbymässig –, müssen sich registrieren. Wenn viele Tiere aufs Mal erkranken oder sterben, müssen die Geflügelhaltungen dies einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Sie seien zudem angehalten, sich über die Seuchenlage zu informieren und, wenn nötig, neue Bestimmungen umzusetzen.
Das BLV hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden im November 2022 Schutzmassnahmen angeordnet und sie in mehreren Schritten bis und mit 30. April 2023 verlängert. Damit habe eine Ausbreitung der Krankheit in Geflügelhaltungen weitgehend verhindert werden können, so das BLV. Die Bestimmungen hatten zum Ziel, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden.
Gebannt ist die Vogelgrippe nicht. Das BLV schreibt: «Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Hausgeflügel auch im nächsten Winterhalbjahr wieder vor Wildvögeln geschützt werden muss.» Eine zugelassene Impfung gegen die Seuche gibt es derzeit nicht.