Ende Januar hatte die kantonale Veterinärbehörde das hochansteckende «Newcastle»-Virus in einem Geflügelbetrieb in Niederglatt im Kanton Zürich festgestellt. Alle 500 Legehennen mussten getötet werden. Bund und Kanton ordneten strenge Schutzmassnahmen an, auf dem Betrieb selbst, aber auch rundherum wurde eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Für alle Geflügelhalterinnen und -halter in dieser Zone galten strenge Auflagen. Alle Tiere wurden regelmässig untersucht.
Virus hat sich nicht ausgebreitet
Nun können die strengen Schutzmassnahmen per 15. Februar aufgehoben werden. «Sie sind nicht mehr nötig», erklärt die Zürcher Kantonstierärztin Regula Vogel gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» von Radio SRF. Der betroffene Betrieb sei gereinigt und desinfiziert worden, das Virus hätte in Dutzenden von Untersuchungen nicht mehr nachgewiesen werden können. Insgesamt seien in 34 Betrieben in der Schutzzone sowie bei 23 Betrieben in der Überwachungszone Proben entnommen worden. Untersuchungen im Labor hätten auch gezeigt, dass die «Newcastle»-Krankheit durch Strassentauben auf die Hühner übertragen worden sei. «Es handelte sich um ein lokales Ereignis».
Tauben schleppten das Virus ein
Dennoch mahnt Regula Vogel zur Vorsicht, denn Geflügel sei für verschiedene Viren empfänglich, die bei Wildvögeln vorkämen. «Es wird deshalb immer wichtiger, dass der Kontakt zu Wildvögeln unterbunden wird.» Das gelte für jeden Betrieb, ob klein oder gross.
Kontakt vom Geflügel zu Wildvögeln muss unterbunden werden.»
Wichtig zu wissen: Als hochansteckende Tierseuche ist die Newcastle-Krankheit meldepflichtig. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandstierarzt melden. Der letzte Fall der Newcastle-Krankheit in der Schweiz ist im November 2017 im Kanton Tessin aufgetreten.