- Eine 41-Jährige, die ihre zwei Töchter im Januar 2021 erstochen hat, soll für 16 Jahre ins Gefängnis.
- Das Solothurner Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt hat sie wegen mehrfachen Mordes verurteilt.
- Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung 13 Jahre.
Der Tathergang wurde erst am Dienstag im Laufe des Prozesses bekannt. 2021 hat die Mutter im solothurnischen Gerlafingen zwei ihrer drei Kinder getötet. Sie hat den 7- und 8-jährigen Mädchen Schmerzmittel zu trinken gegeben. Danach hat sie vorgeschlagen, dass sie ihre Töchter im Bett massiert. Die Frau ging nacheinander in die Zimmer der Kinder und erstach sie mit einem Stich ins Herz.
Nach der Tötung informierte die Mutter die dritte Tochter, die damals 12-jährige Halbschwester der Getöteten. Sie sagte ihr, dass die beiden Kleineren nicht mehr leben. Dann rief sie die Polizei.
Während der Verhandlung machte die Frau keine Aussagen zur Tat an sich. Sie ist aber geständig.
«Es war ganz klar Mord»
Die Tötung sei keine abrupte Tat gewesen, sondern ein Ablauf verschiedener Handlungen, so das Gericht bei der Urteilsverkündung. Der Tatablauf sei unbestritten: zuerst die Schmerzmittel, dann der Vorwand einer Massage, danach die Tötung der Mädchen mit einem Küchenmesser in ihren Betten.
Die Mutter habe das bedingungslose Vertrauen der Kinder schamlos ausgenutzt. «Es war ganz klar Mord», sagte der Gerichtspräsident. Das Verschulden der Frau wiege schwer. Die Beweggründe für die Tat seien rein egoistisch gewesen.
Die Frau und ihr Partner befanden sich im Scheidungsprozess. Sie habe die Kinder keinesfalls dem Vater überlassen wollen. Die Tötung der Mädchen war für das Gericht die Rache dafür, dass die Beschuldigte nicht mehr im Zentrum stehe und verlassen wurde. Darum habe sie das Wertvollste aus der Beziehung mit dem Mann zerstören wollen.
Therapie und Genugtuungen
Während der Freiheitsstrafe muss die Frau eine ambulante Therapie machen wegen einer Persönlichkeitsstörung. Diese Störung wirkte sich leicht strafmildernd aus.
Dem Vater der Kinder muss die Frau 140'000 Franken Genugtuung bezahlen. Ihre älteste Tochter aus einer früheren Beziehung, die während der Morde im selben Haus war, erhält 70'000 Franken. Dazu kommen hohe Verfahrenskosten und Entschädigungen für die Anwälte.
Eine Geldstrafe wegen Verleumdung wurde bedingt ausgesprochen. Die Frau hatte den Vater ihrer beiden Töchter als Gefahr für die beiden bezeichnet.
Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Solothurner Obergericht weitergezogen werden. Die Staatsanwältin hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Der Verteidiger hatte 13 Jahre Gefängnis wegen vorsätzlicher Tötung verlangt.