Die Tat vom 8. August 2024 sei «schwer zu verhindern» gewesen. Zu diesem Schluss kommt der externe Untersuchungsbericht von Jurist Andreas Werren und Psychiater Frank Urbaniok. Die Basler Behörden gaben den Bericht letzten August in Auftrag, um die Umstände des Tötungsdelikts zu untersuchen.
Der mutmassliche Täter war zum Tatzeitpunkt nämlich in einer stationären Massnahme der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) in Basel. Er hatte im Zuge derer unbegleitete Ausgänge zugute.
Der mutmassliche Täter hat eine ausserordentliche Fähigkeit, Symptome und risikorelevante Entwicklungen zu verbergen.
Auf einem dieser Freigänge soll er eine 75-jährige Frau getötet haben. Der mutmassliche Täter war nach der Tötung auf der Flucht, er konnte erst knapp 24 Stunden nach der Tat am Basler Rheinufer festgenommen werden.
Nicht schuldfähig
Der mutmassliche Täter ist bereits für zwei Morde verurteilt. 2014 hatte er fast am gleichen Ort bereits zwei Frauen umgebracht und einen älteren Mann schwer verletzt. Im damaligen Prozess wurde der Mann für nicht schuldfähig erklärt.
Der Fall ist insgesamt als überdurchschnittlich schwieriger und tückischer Fall zu bezeichnen.
Wegen seiner schweren psychischen Erkrankung wurde eine stationäre psychiatrische Massnahme angeordnet. Das damalige Gutachten besagte, dass der Mann ohne eine Behandlung Rückfälle haben könnte.
Laut der Zeitung «BZ basel» wurde die stationäre Massnahme 2020 nochmals um fünf Jahre verlängert. Seit 2017 seien dem Mann gewisse Lockerungen gewährt worden – zum Beispiel eben unbegleitete Freigänge.
Hätte die Tat verhindert werden können?
Das Tötungsdelikt sei «schwer zu verhindern» gewesen. Die Gutachter begründen dies wie folgt:
- Die psychiatrischen Kliniken seien davon ausgegangen, dass der mutmassliche Täter nur im psychotischen Zustand gefährlich sein könne – am Tag der Tat im Jahr 2024 sei er «nicht in einem erkennbar psychotischen Zustand» gewesen.
- In den zehn Jahren in den UPK habe er «keinerlei Anzeichen oder Probleme gezeigt».
- Seit 2020 habe der mutmassliche Täter an einem geschützten Arbeitsplatz gearbeitet, er sei dort selbstständig hingegangen – ebenfalls ohne Probleme.
- Der Justizvollzug und die UPK hätten korrekt zusammengearbeitet. Der Bericht konnte keine Mängel bei den Entscheidungsprozessen für die Ausgänge feststellen.
Bei der Beurteilung des mutmasslichen Täters sei man von einer «unzutreffenden Konzeption des Deliktmechanismus» ausgegangen. Beim Deliktmechanismus geht es darum, zu verstehen, warum ein Täter eine ganz bestimmte Tat ausführt und nicht eine andere.
Für die Tat im August 2024 sei eine sogenannte Nebenrealität ausschlaggebend gewesen. Diese alternative Wahrnehmung der Realität, die nur für den mutmasslichen Täter existiert, sei den Behandelnden verborgen geblieben. Er «habe eine ausserordentliche Fähigkeit, Symptome und risikorelevante Entwicklungen zu verbergen», heisst es im Bericht.
Erst nach der mutmasslichen Wiederholungstat wurde ersichtlich, dass es diese Nebenrealität für den Mann gegeben habe und immer noch gebe. In dieser Wahrnehmung habe er 2014 die falschen Personen getötet und diesen Fehler nun korrigieren müssen. «Der Fall ist insgesamt als überdurchschnittlich schwieriger und tückischer Fall zu bezeichnen», heisst es im Fazit des Berichts.
Den zuständigen Behörden weist der Bericht nur kleinere Versäumnisse aus, ohne die das Tötungsdelikt höchstwahrscheinlich auch nicht hätte verhindert werden können.