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Totgeburt mit juristischen Konsequenzen
Aus 10 vor 10 vom 17.09.2014.
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Schweiz Totgeburt mit juristischen Konsequenzen

Die Schweizer Militärjustiz hat eine Voruntersuchung gegen einen Angehörigen der Grenzwache eingeleitet. Hintergrund ist der Fall einer Frau aus Syrien, die bei der Rückführung nach Italien eine Totgeburt erlitten hatte.

Die Rückführung einer schwangeren Frau am 4. Juli dieses Jahres wird nun zum Fall für die Militärjustiz. Die 22-jährige Syrerin war zusammen mit 35 weiteren Flüchtlingen mit dem Zug von Mailand nach Paris unterwegs.

Die Gruppe wurde in Frankreich aufgegriffen. Schweizer Grenzwächter sollten sie von Vallorbe (VD) über Domodossola nach Italien bringen. Bei der Ankunft in Italien erlitt die junge Frau eine Totgeburt. Die Frau wirft mehreren Schweizer Grenzwächtern vor, sie hätten ihr nicht geholfen.

Langwierig Verfahrensdauer

Die vorläufige Beweisaufnahme sei mittlerweile abgeschlossen, teilt die Militärjustiz mit. Aufgrund der Ergebnisse sei nun eine Voruntersuchung gegen einen der insgesamt 15 an der Rückführung beteiligten Angehörigen des Grenzwachtkorps angeordnet worden. Zudem hätten Angehörige der Opferfamilie eine gerichtliche Beurteilung des Falls verlangt.

Die Voruntersuchung werde von einem militärischen Untersuchungsrichter geführt. Das Verfahren werde mehrere Monate dauern, schreibt die Militärjustiz. Für den Beschuldigten gelte die Unschuldsvermutung. Bis zum Abschluss des Verfahrens würden keine weiteren Angaben zum Fall gemacht.

Die Syrerin und ihre Familie habe in der Zwischenzeit in Italien Asyl erhalten.

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