- Im Kanton Zürich hat die Zahl der geschlechtsangleichenden Operationen in den letzten Jahren zugenommen.
- Obwohl die Fallzahl tief ist, zeigt sich die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) besorgt über diese Entwicklung.
- Rickli fordert den Bund auf, nationale gesetzliche Regeln beziehungsweise ein Verbot zu prüfen, um Jugendliche vor unumkehrbaren Eingriffen zu schützen.
Das Thema polarisiert: Wann und unter welchen Umständen sollen schon bei trans Jugendlichen oder sogar Kindern geschlechtsangleichende Operationen möglich sein? Die Frage ist auch unter Psychiaterinnen und Psychiatern umstritten. Befürworter von geschlechtsangleichenden Operationen argumentieren, dass Jugendliche mit einer Geschlechtsinkongruenz ohne rasche Hilfe respektive Behandlung, von einer hohen Suizidrate betroffen seien.
Im Gegensatz dazu befürchten Gegnerinnen und Gegner, dass Jugendliche, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt, zu schnell und voreilig behandelt werden. Eltern von betroffenen Jugendlichen meldeten sich, grösstenteils anonym, ebenfalls bei der Zürcher Gesundheitsdirektorin mit denselben Vorwürfen.
Höhere Hürden bei geschlechtsangleichenden Operationen
Aufgrund der Kritik schuf die Zürcher Gesundheitsdirektion ein neues Netzwerk mit verschiedenen Fachpersonen. Dieses soll die Qualität der Abklärungen bei trans Jugendlichen sichern. Das Ziel: Jugendliche vor Eingriffen schützen, die sie später bereuen könnten. Gleichzeitig soll betroffenen Jugendlichen schnell geholfen werden. Als Sofortmassnahme forderte Rickli Anfang 2024 zudem die Spitäler auf, geschlechtsangleichende Operationen bei Minderjährigen nur mit äusserster Zurückhaltung vorzunehmen und in jedem Fall das Einverständnis der Eltern einzuholen.
Konkret geht es jedoch nur um wenig Fälle. 2024 waren es vier Jugendliche, die mit einer Operation ihr Geschlecht angleichen liessen. Solche Eingriffe möchte Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli nun ganz verbieten lassen: «Man ist erst mit 18 volljährig, man kann erst dann abstimmen, wählen, heiraten oder Auto fahren.» Die grosse Verantwortung, sich Geschlechtsteile wegoperieren zu lassen, so Rickli, solle deshalb auch erst mit 18 Jahren möglich sein.
Weil ein Verbot auf kantonaler Ebene rechtlich nicht möglich ist, fordert sie den Bund auf, ein Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen bei minderjährigen Personen zu prüfen. Ausserdem sollen sogenannte Pubertätsblocker nur noch im Rahmen von wissenschaftlichen Studien verabreicht werden.
Die grosse Verantwortung zu entscheiden, sich Geschlechtsteile wegoperieren zu lassen, soll auch erst mit der Volljährigkeit erfolgen.
Das Transgender Network Schweiz hält nichts von diesen Forderungen aus Zürich. Auf Anfrage von Radio SRF heisst es, es gebe angesichts der Einzelfälle keinen Anlass für ein Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen bei Jugendlichen. Vielmehr sollen trans Jugendliche ernst genommen, eng begleitet und psychologisch unterstützt werden.