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Cabotage: Strafuntersuchung gegen Schweizer Transportfirma
Aus HeuteMorgen vom 14.03.2019.
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Tricks der Transportfirmen Nur Einzelfälle werden aufgedeckt

  • Die Zollverwaltung hat eine Strafuntersuchung gegen eine Schweizer Transportfirma eröffnet.
  • Diese habe vier ausländische Firmen damit beauftragt, insgesamt über 1500 verbotene Inlandtransporte in der Schweiz durchzuführen, lautet der Verdacht.
  • Dieser Fall dürfte allerdings bloss die Spitze des Eisbergs sein.

Rund zwei Inlandtransporte pro Tag habe das beschuldigte Schweizer Unternehmen mit unverzollten Lastwagen ausländischer Firmen durchgeführt – dies über zwei Jahre hinweg, teilt die Zollverwaltung mit.

Inlandtransporte durch ausländische Transporteure – sogenannte Kabotage – sind verboten. «Es sind Einzelfälle, die aufgedeckt werden», sagt Adrian Amstutz, Präsident des Nutzfahrzeugverbandes Astag. «Aber der ganz grosse Haufen illegaler Transporte in diesem Land wird im Moment weitergeführt – und dem muss Einhalt geboten werden.»

Der ganz grosse Haufen illegaler Transporte in diesem Land wird im Moment weitergeführt – und dem muss Einhalt geboten werden.
Autor: Adrian Amstutz Präsident Astag

Mit solchem Verhalten verschafften sich Firmen unfaire Wettbewerbsvorteile. Korrekt arbeitende Transporteure hätten das Nachsehen, sagt SVP-Nationalrat Amstutz. Er fordert die Oberzolldirektion und die kantonalen Polizeikorps auf, mehr Kontrollen durchzuführen.

Astag-Präsident Adrian Amstutz
Legende: Amstutz fordert strikte Kontrollen. Keystone

Problem der Nachweisbarkeit

In diesem Punkt ist er sich einig mit David Piras, dem Generalsekretär des Chauffeurverbandes «Les Routiers Suisses». Auch Piras sagt, dass das Problem grösser sei, als es einzelne aufgedeckte Fälle vermuten liessen: «Wir hören regelmässig von Chauffeuren, die irgendwo in der Schweiz aufladen – an der Rampe nebenan lädt ein Ausländer auch eine Fuhre für die Schweiz.»

Nur sei es schwierig, diese Fälle nachzuweisen. Piras hofft, dass die aktuelle Strafuntersuchung abschreckend wirkt. Die betroffene Transportfirma muss mehr als 200'000 Franken Abgaben nachbezahlen. Einer angeklagten Person drohe eine empfindliche Busse, wie die Zollverwaltung mitteilt.

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