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Trotz Bundesgerichtsentscheid St. Galler Parlament will Mädchenschule «Kathi» bewahren

Der Kantonsrat will geschlechtergetrennte Schulklassen weiterhin ermöglichen und dafür die Verfassung ändern.

  • Ein Vorstoss im St. Galler Kantonsparlament verlangt eine Anpassung der Kantonsverfassung, um geschlechtergetrennte Klassen zu ermöglichen.
  • Über die Anpassung der Kantonsverfassung entscheidet schliesslich das Stimmvolk.
  • Das Bundesgericht urteilte Anfang Jahr im Fall der Sekundarschule St. Katharina in Wil, die reine Mädchenschule sei diskriminierend und verfassungswidrig.

Seit einem Bundesgerichtsurteil von Anfang Jahr ist unklar, wie es im Kanton St. Gallen für katholische Schulen mit geschlechtergetrennten Klassen weitergeht. Damit es diese auch in Zukunft gibt, soll jetzt die Kantonsverfassung geändert werden. So hat es der Kantonsrat am Mittwoch entschieden.

Drei Schulen im Kanton betroffen

In der Verfassung soll stehen, dass reine Mädchen- und Knabenklassen oder geschlechtergetrennte Schulen im Kanton St. Gallen erlaubt sind. Gemeinden oder Städte sollen Verträge mit entsprechenden Privatschulen abschliessen und sie entschädigen können. So wie das aktuell bei der Mädchenschule «Kathi» und der Stadt Wil gemacht wird. Daneben sind auch die «Flade» in St. Gallen und die «Maitlisek» Gossau betroffen.

Blick auf Stadtpanorama mit Kirche und grüner Wiese im Vordergrund.
Legende: Ein Politikum: das «Kathi» in Wil SG. ZVG

Laut Bundesgerichtsurteil verstösst das heutige Modell, bei dem geschlechtergetrennte Schulklassen öffentliche Gelder erhalten, gegen die Verfassung. Der Vorstoss aus dem bürgerlichen Lager will diesen Entscheid mit einer Änderung der Kantonsverfassung übersteuern.

Die Regierung lehnt diesen Weg ab: Sie befürwortet zwar geschlechtergetrennte Klassen, hält aber eine Anpassung des Volksschulgesetzes für ausreichend. Eine neue Verfassungsbestimmung sei nicht nötig, so die Regierung – im Gegenteil: Eine Verfassungsänderung dauere länger und brauche darüber hinaus die Zustimmung des Bundesparlaments.

«Rechtsstaatlich problematisch»

Dieser Schritt sei eine weitere Hürde. Die Zustimmung durch das Bundesparlament sei keineswegs garantiert, die vorgeschlagenen Bestimmungen der SVP- und Mitte/EVP-Fraktion könnten als bundesrechtswidrig erachtet werden. Darüber hinaus hält die Regierung fest, einen Bundesgerichtsentscheid mit der Verfassung zu übersteuern, sei «rechtsstaatlich problematisch».

Im Parlament konnte sich die zuständige Regierungsrätin Bettina Surber (SP) mit dieser Argumentation nicht durchsetzen. Der Rat sprach sich für die Verfassungsänderung aus. Darüber hinaus wurde die Motion für dringlich erklärt. Das heisst: Die Regierung muss innerhalb eines Jahres eine entsprechende Verfassungsbestimmung vorlegen. Danach kommt es zu einer Volksabstimmung.

Regionaljournal Ostschweiz, 17.9.2025, 12:03 Uhr ; 

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