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Uber-Gerichtsurteil: Fahrer fordern nachträglich Lohn ein
Aus Kassensturz vom 15.12.2020.
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Uber-Gerichtsurteil Fahrer fordern nachträglich Lohn ein

Ein erstes, rechtskräftiges Urteil in der Schweiz stuft Uber als Arbeitgeber ein. Fahrer pochen nun auf ihr Recht.

Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit knickte Uber ein: Anfang Dezember hat das Unternehmen einem ehemaligen Fahrer des mittlerweile eingestellten Fahrdienstes Uber-Pop Lohn nachbezahlt. Auf Geheiss des Waadtländer Obergerichts. Es ist das erste Mal, dass der Konzern ein Gerichtsurteil in der Schweiz akzeptiert, welches das Geschäftsmodell Uber in Frage stellt und das Unternehmen als Arbeitgeber taxiert.

Präzisierung:

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Im TV-Beitrag wurde erwähnt, dass Uber in der Schweiz keine Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt.

Diese Aussage bezieht sich auf die Uber-Fahrerinnen und -Fahrer und gilt nicht für die Angestellten des Unternehmens Uber.

«Kein Präjudiz, aber ein sehr wichtiges Urteil»

«Uber hat wohl den Gang vor Bundesgericht gescheut, um kein Präjudiz zu schaffen», mutmasst Thomas Geiser, emeritierter Professor für Arbeitsrecht der Hochschule St. Gallen. Trotzdem sei das Urteil wegweisend, sagt Geiser. «Gerichte in anderen Kantonen werden nicht darum herumkommen, sich mit diesem Urteil auseinanderzusetzen. Es begründet sehr ausführlich, warum zwischen Uber und seinen Fahrern ein Arbeitsverhältnis besteht. Andere Gerichte müssten schon sehr gute Argumente haben, um das zu widerlegen.»

Ich habe gemerkt, dass ich nach Abzug aller Spesen kaum etwas verdiene.
Autor: C.K. Uber-Fahrer

Fahrer klagen an mit Unterstützung der Gewerkschaft

Der 24-jährige Uber-Fahrer C.K. aus Zürich will nun aufgrund des Waadtländer Urteils gegen den Fahrdienst Uber klagen. Gemeinsam mit der Gewerkschaft Unia. «Ich habe gemerkt, dass ich nach Abzug aller Spesen kaum etwas verdiene. Dieses Geld, sowie andere Lohnbestandteile wie Ferien- oder Nachtarbeitsentschädigung fordere ich nun von Uber nachträglich ein», sagt der Student.

Für diesen Gang vor Gericht reiche ein einfaches Verfahren mit einem Streitwert unter 30'000 Franken aus, sagt Gewerkschafter Roman Künzler. Der Klage beifügen will man das Waadtländer Urteil. «Ich gehe davon aus, dass das jetzt viele Fahrer machen werden, denn es ist einfach und geht auch ohne Anwalt. Da kommt wohl etwas auf Uber zu», sagt Roman Künzler.

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Roman Künzler Unia: «Ich denke, auf Uber wird einiges zukommen.»
Aus Kassensturz vom 15.12.2020.
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Fahrdienst Uber wartet ab

Der Fahrdienst Uber gibt sich derweil gelassen. Juristisch schätzt er das Urteil ganz anders ein. Es könne weder generalisiert noch auf andere Fahrer angewendet werden. Uber sagt, sie hätten zudem «zahlreiche Funktionen eingeführt, die den Fahrerinnen und Fahrern noch mehr Kontrolle und Unabhängigkeit bieten, wie zum Beispiel die Möglichkeit, eigene Preise festzulegen.»

Auszug aus der Stellungnahme von Uber

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Zur Unabhängigkeit der Fahrer:

  • Bereits seit Jahrzehnten sind Fahrer in der Schweiz selbständig. Den Fahrern, die die Uber-App verwenden, steht es vollkommen frei, wann und wie sie diese nutzen möchten. Wir sind überzeugt, dass ohne Arbeitsverpflichtung auch kein Arbeitsverhältnis bestehen kann: Uber macht keinerlei Vorgaben darüber, wann, wo, für wie lange oder wie oft ein Partner die App benutzen soll. Die Fahrer und Kuriere haben somit die totale Entscheidungsfreiheit und Flexibilität. Diese Flexibilität und Freiheit sind das, was die Fahrer am meisten schätzen.
  • Bei der Nutzung der Uber-App gibt es keinerlei Vorschriften bzgl. Exklusivität. Es steht den Partnern völlig frei, anderweitig und selbständig Kunden zu akquirieren, sei dies mittels anderer Apps oder durch den Aufbau eines eigenen Kundenstammes. Zudem ist es ihnen gänzlich freigestellt, auch vollkommen anderen beruflichen Aktivitäten nachzugehen.
  • Zudem haben wir in den letzten Monaten wesentliche Änderungen an der App vorgenommen, um die Unabhängigkeit und unternehmerische Autonomie der Fahrer weiter zu stärken.

Arbeitsrechtler kritisiert die untätigen Kantone

Deutschschweizer Kantone wollen trotz des rechtskräftigen Urteils aus der Waadt nach wie vor keine Kontrollen bei Uber-Fahrern durchführen. Die von «Kassensturz» angefragten Kantone Zürich, Basel, Bern, Luzern, Aargau und Zug verweisen auf ausstehende Entscheide im eigenen Kanton oder das hängige Verfahren vor dem Zürcher Sozialversicherungsgericht. Dieses werde abschliessend klären, welchen Status das Unternehmen Uber und dessen Fahrer haben.

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Arbeitsrechtsprofessor Thomas Geiser: «Wenn die Behörden nicht kontrollieren, machen sie ihre Arbeit nicht.»
Aus Kassensturz vom 15.12.2020.
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Für Arbeitsrechtsprofessor Thomas Geiser ist diese Haltung unverständlich: «Wir haben ein Urteil, das klipp und klar sagt, es besteht ein Arbeitsverhältnis. Es geht hier um Arbeitsrecht, die Behörden müssen dies anerkennen und entsprechende Kontrollen durchführen. Wenn sie das nicht tun, machen sie ihre Arbeit nicht.»

Uber bezahlt keine Sozialversicherungen und wenig Steuern

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Seit Beginn seiner Tätigkeit hierzulande hat der Techkonzern Uber für seine Fahrerinnen und Fahrer keinen Rappen ins Schweizer Sozialsystem einbezahlt. Auch der Steuerbeitrag ist bescheiden. «Kassensturz» liegt der aktuell verfügbare Steuerausweis der Uber Switzerland GmbH mit Sitz in Zürich vor. Uber weist für das Steuerjahr 2018 einen Reingewinn von 428'000 Franken aus. Laut dem Zürcher Steuerrechner ergibt dies einen Steuerbetrag von rund 116'000 Franken, den Uber 2018 an Gemeinde, Kanton und Bund bezahlt hat.

Martin Vetterli, Präsident der ETH Lausanne sagt, Geschäftsmodelle wie dasjenige von Uber basierten auf dem Prinzip der Kuckucks-Ökonomie. «Diese Firmen nisten sich in ein Umfeld ein, das bereits über eine sehr gute Infrastruktur verfügt und entfalten sich darin, zahlen aber nichts.»

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Interview mit Martin Vetterli, Professor für Informatik und Kommunikation, EPFL
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Kassensturz, 15.12.2020, 21:05 Uhr

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